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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
„Unfallgefahr minimieren“
Grundschule Eversbuschstraße: Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Schulkinder
In der Eversbuschstraße wird im unmittelbaren Schuleinzugsbereich der Grundschule in nördlicher und südlicher Fahrtrichtung beidseitig eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungen mit den Zusätzen „werktags Mo-Fr 7-18 Uhr“ und „Schule“ errichtet. Dies hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) mitgeteilt. In nördlicher Fahrrichtung beginnt die Beschilderung nördlich der Einmündung Ludwigsfelder Straße und endet auf Höhe der Eversbuschstraße 192. In südlicher Fahrrichtig beginnt die Beschilderung beidseitig südlich der Hausnummer 191 und endet nördlich der Einmündung zur Ludwigsfelder Straße. Die bestehenden Klappbeschilderungen im Einzugsbereich der Schule werden entfernt.
„Wegen der Verkehrssituation im näheren Schuleinzugsbereich der Grundschule Eversbuschstraße 182 ist es aus Verkehrssicherheitsgrünen geboten, eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen, nachdem zweifelsohne ein niedriges Geschwindigkeitsniveau im Nahbereich der genannten Einrichtung geeignet ist, Unfallgefahren zu minimieren“, heißt es von Seiten des KVR. Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit einer erleichterten Anordnung für Beschränkungen des fließenden Verkehrs vor der Grundschule stelle eine wichtige Grundlage dar, unter Aspekten der Verkehrssicherheit besonders schützenswerte Bereiche sicherer zu machen. „Einbußen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sind wegen der begrenzten räumlichen Ausdehnung der Tempo 30-Regelung nicht zu erwarten.“ Die Maßnahme ist aus Sicht des KVR geeignet, erforderlich und angemessen, um die Verkehrs- und Schulwegsicherheit zu verbessern.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23) findet am Dienstag, 14. Juli, um 19 Uhr in der Aula der Grundschule an der Manzostraße 79 statt.
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