Sofortige Stilllegung gefordert
Panzerteststrecke: Bürgerinitiative hat Klage eingereicht
Die Bürgerinitiative (BI) „Schule statt Panzer“ hat Klage auf Anordnung der sofortigen Stilllegung der Panzerteststrecke von Krauss-Maffei Wegmann (KMW) gegen die Landeshauptstadt München eingereicht. Da der nicht genehmigte Betrieb der Anlage unweit der Ludwigsfelder Straße gemäß § 325 a StGB strafbar sei, habe die BI zudem auch gegen den Chef von Krauss-Maffei, Ralf Ketzel, gestellt. Dies geht aus einer Erklärung der von der BI beauftragten Kanzlei Schönefelder Ziegler Lehners hervor. „Seit Jahrzehnten leiden die Anwohner der Panzerteststrecke in Allach unter dem von den Panzern ausgehenden tieffrequenten Schall. Die Vibrationen stören das Wohnumfeld gerade in der nur 240 Meter entfernten Waldkolonie ganz erheblich“, erklärt die Rechtsanwaltskanzlei.
Bereits am 30. November vergangenen Jahres sei das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt deshalb von der BI aufgefordert worden, bis zur Erteilung einer Genehmigung in einem ordnungsgemäßen immissionsschutzrechtlichen Verfahren unter Beteiligung der Betroffenen den Betrieb der Panzerteststrecke stillzulegen. Rechtsgrundlage hierfür sei § 20 Abs. 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, nach dem die Behörde genehmigungsbedürftige Anlagen stillzulegen hat, wenn diese nicht genehmigt sind.
Staatsregierung bestätigt, dass der Betrieb der Panzerstrecke illegal ist
Die Staatsregierung habe nun mit Schreiben vom 1. Oktober 2021 an den Bayerischen Landtag im Rahmen der von der Bürgerinitiative eingereichten Petition festgestellt, dass die Rechtsansicht der Landeshauptstadt München, dass es sich um eine genehmigte Altanlage handeln würde, falsch ist und deshalb auch die Bürger im Rahmen des Verfahrens im Jahre 2020 irreführend unterrichtet wurden. Da nun feststehe, dass die Panzerstrecke seit 1964 illegal betrieben werde, hat die BI am vergangenen Freitag, 15. Oktober, Klage beim Verwaltungsgericht München auf Stilllegung der Panzerteststrecke eingereicht. „Der illegale Betrieb einer Panzerteststrecke, zumal seit über 57 Jahren, ist kein Kavaliersdelikt. Nach § 325a StGB wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, wer ohne Genehmigung Lärm verursacht der die Gesundheit anderer schädigen kann“, heißt es in der Erklärung der Anwaltskanzlei weiter. „Die BI wird deshalb auch Strafanzeige gegen Ralf Ketzel, den Chef von Kraus-Maffei Wegmann stellen.“
„Irritiert und geschockt“
Es sei gut, dass die Staatsregierung festgestellt habe, dass der Betrieb der Panzerteststrecke illegal sei. So wie es die BI der Landeshauptstadt München schon lange mitgeteilt habe, erklärt Benno Ziegler als Vertreter der BI. „Ich bin mehr als irritiert, dass wieder eine Petition notwendig war, um eine juristische Selbstverständlichkeit zu bestätigen. Wie kommt die Landeshauptstadt dazu unsere Aufforderung zum Einschreiten über ein Jahr zu ignorieren, obwohl sie vor Monaten auch von der Staatsregierung über die tatsächliche Rechtslage unterrichtet worden ist“, fragt sich der Rechtsanwalt. „Ich bin geschockt, dass gegen jeden kleinen Bürger konsequent vorgegangen wird, aber ein Rüstungsunternehmen über 57 Jahre illegal eine Panzerteststrecke in München betreiben darf. Es ist enttäuschend, dass schon wieder das Verwaltungsgericht angerufen werden muss, um offensichtlich rechtswidrige Zustände zu beenden.“
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