„Situation verschlechtert sich“
Bedauern über Wegfall des Nahversorgungszentrum in der Eversbuschstraße
Weil nach dem Nahversorger nun auch die Metzgerei und die Bäckerei in der Eversbuschstraße 58 schließen, entfalle eine Nahversorgungsmöglichkeit, die vor Ort schmerzlich vermisst werde, erklärte der Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) bereits im Juli dieses Jahres in einem Antrag, den das Gremium einstimmig beschlossen hatte. Das Lokalparlament hatte beantragt, dass im Rahmen einer neuen Bebauung wieder ein Nahversorger mit einer Bäckerei und Metzgerei vorzusehen sei.
„Wir sind von einigen Bürgern angesprochen worden“, sagte Heike Kainz, die Vorsitzende des BA 23, auf der jüngsten Sitzung des Lokalparlaments. „Das Mini-Einkaufszentrum ist von den Menschen aus dem Umfeld sehr gut genutzt worden.“ Als Bezirksausschuss verstehe man, dass der Wegfall dieser Einkaufsmöglichkeit ein Problem für die Anrainer darstelle. „Wir können aber natürlich dem Eigentümer nicht zu irgendetwas zwingen“, so die CSU-Stadträtin weiter.
„Entscheidung des Eigentümers“
Ähnlich sieht dies das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das nun auf das Ganze reagiert hat. „Da sich das Grundstück an der Eversbuschstraße 58 nicht im Eigentum der Stadt München befindet, ist es die Entscheidung des Eigentümers, wie besagtes Grundstück künftig – im Rahmen der geltenden Bauvorschriften – bebaut werden soll“, heißt es in einem Schreiben an den BA 23. „Die künftige Bebauung können wir leider nur beraten, wenn sich der Eigentümer an uns wendet, oder wenn ein Antrag auf Vorbescheid oder ein Bauantrag vorliegt.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bedauert eigenen Angaben zufolge den Wegfall der Nahversorgungsmöglichkeit ebenfalls, da sich dadurch besonders für die Anwohner in Untermenzing die fußläufige Nahversorgungssituation verschlechtere. „Bei einer Neubebauung des Grundstücks würden auch wir empfehlen, dass Flächen für einen Nahversorger in einer zeitgemäßen Größe vorgesehen werden sollten.“ Aktuell werden laut Planungsreferat vom Einzelhandel Läden in einer Größe von zirka 1.000 bis 2.000 Quadratmetern Verkaufsflächen angefragt. Zusammen mit ergänzenden Nahversorgern wie Bäcker und Metzger wäre demnach eine Fläche von 2.000 bis 2.500 Geschossfläche nötig.
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