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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
„Prüfung noch nicht abgeschlossen“
Lärmbelästigung durch Panzerteststrecke: Stadt reagiert auf Stadtratsanfrage
Die Verlängerung der Betriebszeiten der Panzerteststrecke von Krauss Maffei Wegmann (KMW) hat nicht nur Anwohner und den Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) irritiert. Auch die Grünen-Stadträte Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Sabine Krieger und Florian Roth hatten sich mittels einer Anfrage mit dem Thema auseinandergesetzt (der Werbe-Spiegel berichtete). Nun hat Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt reagiert.
In ihrer Anfrage hatten die Grünen-Stadträte ausgeführt, dass deutsche Panzer insbesondere in Krisengebieten weltweit begehrt seien und dass der Münchner Panzerhersteller Krauss Maffei Wegmann (KMW) für 2017 stolz einen Umsatzrekord vermeldet habe. Am Herstellungsort habe der Panzer allerdings auch negative Auswirkungen, denn unter anderem befürchten die Anwohner, dass die beantragte Verlängerung der Betriebszeiten der Teststrecke von KMW – von derzeit 17 auf 20 Uhr – zu einer deutlich höheren Lärm- und Vibrationsbelastung, vor allem durch tieffrequenten Schall, führen werde.
Noch Lücken in den Unterlagen
Die Panzerteststrecke wurde 1964 in Betrieb genommen. Zum damaligen Zeitpunkt habe es für Anlagen dieser Art noch kein gesondertes Genehmigungserfordernis gegeben, erklärt Stephanie Jacobs. „Da der Gesetzgeber erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Teststrecken begründete, bedurfte es für die Panzerteststrecke in Allach lediglich einer Anzeige beim RGU als der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde.“ Bei angezeigten Anlagen bleibe es dem Betreiber unbenommen, freiwillig eine immissionsschutzrechtliche Bestandsgenehmigung zu beantragen. Die zuständige Behörde, also hier das Referat für Umwelt und Gesundheit (RGU), sei dann verpflichtet, ein entsprechendes Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Das RGU habe im Sinne eines transparenten Verfahrens schon den örtlich betroffenen Bezirksausschuss des 23. Stadtbezirks Allach-Untermenzing informiert. „Alle Antragsunterlagen liegen noch nicht vor“, so Stephanie Jacobs weiter. Auch eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) stehe noch aus. Die derzeit genehmigten Betriebszeiten der Teststrecke sind nach Angaben der Umweltreferentin von 7 bis 17 Uhr. „Nach den derzeit vorliegenden, aber noch nicht vollständigen Unterlagen wurde eine Ausweitung auf 20 Uhr beantragt. Hier ist die endgültige Klärung mit dem Antragsteller noch nicht abgeschlossen.
Einzelfallprüfung
Wie die Referentin für Gesundheit und Umwelt weiter mitteilt, zeigen die vorgelegten Messberichte und Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 in der betroffenen Nachbarschaft eingehalten werden, so dass weitere Maßnahmen nicht erforderlich seien. Für tieffrequente Geräusche enthalte die TA Lärm weder Grenz- noch Richtwerte. „Hier bedarf es immer einer Einzelfallprüfung“, erklärt Stephanie Jacobs. „Für diese Einzelfallprüfung wurde im anhängigen Genehmigungsverfahren das LfU hinzugezogen. Die dortige Beurteilung ist noch nicht abgeschlossen.“ Kontrolliert wird die Einhaltung der zulässigen Lärmbelastung vom RGU als zuständiger Immissionsschutzbehörde.
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