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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
„Nicht tolerierbar“
Kneippanlage: Referat für Gesundheit und Umwelt erklärt Fischsterben
Wie geht es weiter mit der Kneippanlage an der Servetstraße? Weil der Seitenarm der Würm immer wieder derart niedrige Wasserstände aufweist, dass der Fischbestand bedroht ist und vor allem Jungfische sterben (der Werbe-Spiegel berichtete), forderten die Städträtinnen Katrin Habenschaden und Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) genauso wie auch schon der Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) bauliche Maßnahmen, die auch bei niedrigen Pegelständen der Würm ein wiederholtes Trockenfallen des Seitenarms verhindern.
Nun hat das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) auf den Stadtratsantrag reagiert. Als Untere Wasserrechtsbehörde habe man zuletzt im Mai 2010 den Umbau der Kneippanlage am Seitenarm der Würm, dem sogenannten Fehlbach, genehmigt. Die Anlage sei danach so konstruiert worden, „dass bei einer Mindestwasserabgabe von 150l/s der Würm im Fehlbach, aus der sich die Kneippanlage speist, ausreichend Wasser über das Einlaufwerk in die Kneippanlage gelangen kann“, erklärt Umweltreferentin Stephanie Jacobs. „Die Kneippanlage funktioniert somit technisch einwandfrei.“ Dies sei in den letzten Jahren durch die vom Baureferat durchgeführten Ortseinsichten festgestellt worden. Das Baureferat sei zudem auch für den Unterhalt zuständig.
"Nicht bestandsgefährdend"
„Die Kneippanlage an der Servetstraße ist als flacher Bachlauf mit kiesiger Gewässersohle ausgebaut, der gerne von jungen Bachforellen angenommen wird“, so Stephanie Jacobs weiter. Nach Auskunft der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberbayern bilden die in der Anfrage genannten Fischarten Barbe und Bachforelle in der Würm stabile Bestände. Der Schneider komme sogar massenhaft vor. „Ein Vorfall wie im Oktober 2017 mit zirka 20 toten Jungtieren ist somit nicht bestandsgefährdend für die genannten Arten. Gleichwohl ist ein Fischsterben natürlich nicht tolerierbar.“
Dass es Mitte Oktober zum Trockenfallen des Seitenarms der Würm im Bereich der Kneippanlage und somit zum Fischsterben gekommen sei, resultierte nach Angaben der Umweltreferentin aus der vorübergehenden Verringerung der Abflussmenge aus der Würm in den Fehlbach durch Verklausungen, also eines vollständigen Verschlusses, in der Öffnung der Schützenanlage mit angeschwemmten Holz. Das ungenehmigte Entenrennen war nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes München nicht ursächlich.
Um künftig derartige Verklausungen zu vermeiden, habe man von Seiten des RGU den Wasserkraftanlagenbetreiber ausgefordert, vor der Öffnung in der Schützenanlage eine technische Vorrichtung, zum Beispiel einen Korb oder einen Grobrechen anzubringen. „Die vorhandene Öffnung in der Schütze stellt die Einhaltung der Restwasserabgabe auch bei niedrigen Wasserständen der Würm sicher“, meint Stephanie Jacobs.
Rasche Realisierung gefordert
Doch wie geht es nun weiter? Das RGU habe eine rasche Realsierung der gesamten technischen Vorrichtung an der bestehenden Öffnung in der Schützenanlage vom Wasserkraftanlagenbetreiber gefordert. „Mit der eingebauten Öffnung in der Schütze soll dauerhaft eine Restwasserabgabe von 150 l/s gewährleistet werden, so dass ein Trockenfallen des Seitenarms der Würm, also des Umgehungsgerinnes der Wasserkraftanlage der Allacher Mühle, auch bei niedrigen Wasserständen verhindert wird“, erklärt die Umweltreferentin. Bei einem extrem niedrigen Wasserstand, also einem Wasserspiegel unterhalb der Öffnung in der Schütze, sei der Betreiber der Wasserkraftanlage weiterhin zur Einhaltung der Restwassermenge verpflichtet. Dies werde durch das rechtzeitige Ziehen der Schützen ermöglicht.
Um gemeinsam etwaige weitere Maßnahmen zu erörtern, habe man sich bereits auch schon mit dem Fischereiaufseher vor Ort getroffen. Ende Januar wird es im RGU zudem auch noch ein gemeinsames Gespräch mit Vertreter des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23) geben.
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