Wochenanzeiger München Wir sind Ihr Wochenblatt für München und Umland

Nicht genehmigungsfähig

Keine Flusswelle an der Würm in Allach-Untermenzing

Der Eingriff in die Natur wäre zu groß: An der Würm in Allach-Untermenzing wird es keine Surfwelle geben. (Bild: sb)

An der Würm wird es keine Surfwelle geben. Einem entsprechenden Antrag des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23) hat das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) eine Absage erteilt. Das Lokalparlament hatte im Januar dieses Jahres mehrheitlich einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion beschlossen (der Werbe-Spiegel berichtete_Nr. 124312). Begründet hatte das Gremium das Ganze damit, dass im Viertel mehrere Freizeitflächen direkt an die Würm angeschlossen seien. Eine Würmwelle würde daher das Repertoire an Freizeitaktivitäten in Allach-Untermenzing erweitern und das Sportangebot gerade für jüngere Mitbürger erheblich bereichern. Eine Surfwelle an der Würm könne unter anderem die beiden überlaufenen Wellen am Eisbach und an der Floßlände entlasten und die Attraktivität in Bezug auf den Surfsport auch im Münchner Westen erhöhen.

„Massiver Eingriff“

Essentiell für eine surfbare Welle sei die Abflussmenge, erklärt das RGU. „Für eine stabile Welle ist dazu eine Wassermenge von zehn Kubikmetern pro Sekunde erforderlich. Der mittlere Wasserabfluss der Würm, gemessen am Pegel Obermenzing, liegt bei 3,4 Kubikmetern pro Sekunde, der mittlere Hochwasserabluss der Würm bei 6,32 Kubikmetern pro Sekunde“, heißt es in einem Schreiben an den BA 23. Demnach lässt sich aus Sicht des RGU eine surfbare Welle nur mit einem massiven Eingriff in das Abflussgeschehen generieren.

„Beeinträchtigung des Lebensraums“

„Daher müsste der Abflussquerschnitt durch Einbauten eingeengt oder aufgestaut werden. Dieser erhebliche Eingriff in das Gewässer widerspricht den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), das die ökologische Durchgängigkeit von Gewässern fordert, um das Bewirtschaftungsziel eines guten ökologischen Zustands des Gewässers zu erreichen“, erklärt das RGU weiter. Ein Aufstau des Gewässers würde den Lebensraum der für das Gewässer prägenden rheophilen Arten, insbesondere der Laichareale, beeinträchtigen. Die Würmauen seien darüber hinaus als Landschaftsschutzgebiet geschützt beziehungsweise als Biotope kartiert und Lebensraum für seltene, gefährdete oder streng geschützte Tierarten.

„Gemäß Landschaftsschutzverordnung sind unter anderem bauliche Anlagen aller Art sowie Entfernungen von Gehölzen erlaubnispflichtig. Das Wurzelwerk der Uferbäume ist ein wichtiger Lebensraumbestandteil für viele Fischarten. Der Verlust von Uferbäumen ist daher kritisch zu sehen“, betont das RGU. Erschwerend komme hinzu, dass an der Würm seit 2010 ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist. Daher könne man nach Prüfung feststellen, so das RGU weiter, dass ein etwaiger wasserrechtlicher Antrag auf eine Installation von Einbauten nicht genehmigungsfähig sein dürfte.


Verwandte Artikel

Startseite Anzeige aufgeben Zeitung online lesen Jobs Kontakt Facebook Anfahrt