Leserbrief
Leserbrief zum Artikel „Erneute Klage – Ausbau der Allacher Straße verzögert sich weiter“ im Allach/Menzinger Werbe-Spiegel vom 13. Dezember 2017
„Sehr geehrte Frau Kainz,
Ihre Schilderung der erneuten Klagegründe zur Allacher Straße entspricht nicht den Tatsachen. Sie behaupten entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten, dass uns in der ersten Klage zusätzlich zu Tempo 30 eine Ampel und zwei Zebrastreifen zuerkannt worden wären. Dass dies nicht erfolgt ist, kann jeder Nutzer der Allacher Straße zweifelsfrei feststellen. Ihnen als fachlich versierte Rechtsanwältin sollte es kein Problem bereiten, bei Interesse das Urteil vom 16. Januar 2016 über das Entscheidungsarchiv des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zu lesen und auch die entsprechenden Urteilsbegründungen daraus für eine fundierte und wahrheitsgetreue Stellungnahme heranzuziehen.
Wir haben weder im ersten Verfahren, noch in der zweiten Klage gegen die „Erstherstellung der Allacher Straße geklagt“. Vielmehr unterlässt es die Stadt seit fast zwei Jahren, die Auflagen und Anforderungen aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts zum Ausbau und der Planung der Allacher Straße zu berücksichtigen, geschweige denn urteilskonform umzusetzen. Als Mitglied des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München ist Ihnen das bekannt.
Wir wären aber sehr dankbar, wenn Sie, statt die Kläger als verantwortliche Bauverzögerer haltlos anzuprangern, Ihre Stellung im Stadtrat zum Vorteil der Lösung der Verkehrsprobleme im Stadtteil vorteilhaft einbringen würden. Mit einer zielorientierteren rascheren Umsetzung städteplanerischer Pflichten wäre den Bürgern mehr geholfen, als mit diffamierenden Anschuldigungen gegen Kläger, die ihre gerichtlich festgelegten Grundrechte gemäß Art. 2 GG wegen der Urteilsmissachtung der Stadt wieder Punkt für Punkt einklagen müssen.“
Erna Schmid, Kläger aus der Interessengemeinschaft (IG) Allacher Straße
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