„Knappe Ressourcen“
Stadtratsanfrage: Schulparkplatz der Grundschule an der Eversbuschstraße für Bürger zugänglich machen
Geht es nach Stadträtin Eva Caim (Bayernpartei), dann soll der Lehrerparkplatz der Grundschule an der Eversbuschstraße auch für die Bürger zur Verfügung stehen. „Mit den knappen Parkplatzressourcen in der Stadt soll zum Wohle aller umgegangen werden. Im Gesundheitsausschuss wurde im Mai 2019 beraten, ob für mobilitätseingeschränkte und/oder ältere Friedhofsbesucher der Parkplatz der Grundschule an der Eversbuschstraße 182 nach Unterrichts-schluss und an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden kann“, erklärt sie in einer Stadtratsanfrage. Auch der Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) hatte sich diesbezüglich schon stark gemacht.
„Außerhalb der Schulzeiten finden zum Beispiel am Wochenende Fremdbelegungen durch Vereine statt, denen diese Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Warum dann nicht auch für Allacher Bürger?“, fragt sich die Stadträtin. Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) sei einer Bitte des Ausschusses nachgekommen und habe beim Referat für Bildung und Sport eine Stellungnahme eingeholt, die seit Anfang September dieses Jahres vorliege.
Schulreferat lehnt Nutzung ab
Das Referat für Bildung und Sport lehne den von Allacher + Bürgern geäußerten Wunsch, ihren „privaten“ Schulparkplatz zur Verfügung zu stellen, mit folgender Begründung ab: „Somit steht dem durchaus verständlichen Wunsch der Friedhofs- und Kirchenbesucher, in unmittelbarer Nähe über einen Parkplatz zu verfügen, der Wunsch der Lehrer, Eltern und Kinder nach einem sauberen, sicheren und organisatorisch funktionierenden Schulgrundstück entgegen, der sicherlich auch berechtigt ist, zumal Lehrkräfte durchaus auch von außerhalb des Ortsteils“ die Grundschule an der Eversbuschstraße anfahren.
Eva Caim möchte daher unter anderem von Oberbürgermeister Dieter Reiter wissen, wem die städtischen Schulparkplätze eigentlich gehören, ob sie also privater oder öffentlicher Raum sind. Zudem fragt sie sich, wer innerhalb der Stadtverwaltung über die Nutzung des privaten oder öffentlichen Parklatzes auf den städtischen Schulgeländen entscheide und nach welchen Kriterien dies getan werde.
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