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„Keine kommunale Aufgabe“

Weitere Fahrradabstellplätze für die S-Bahnhöfe im Stadtviertel abgelehnt

Eng geht es her an den Fahrradabstellanlagen im 23. Stadtbezirk, wie hier auf der Münchner Seite des Karlsfelder S-Bahnhofes. (Bild: sb)

Vorerst wird es keine weiteren Fahrradabstellplätze an den Bahnhöfen in Allach, Karlsfeld und Untermenzing geben. Einen entsprechenden Vorschlag des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23) hat das Baureferat nun abgelehnt. Bei den Haltepunkten handele es sich um reine S-Bahnhöfe. „Fahrradabstellanlagen an solchen Bahnhöfen kommen überwiegend Bahnkunden zu Gute“, erklärte der leitende Baudirektor, Horst Schiller. Im Jahr 2015 habe die Landeshauptstadt München die Zuständigkeit für die Errichtung beziehungsweise Umrüstung von Fahrradabstellanlagen an reinen S-Bahnhöfen geprüft.

Mietzahlungen

„Anlass hierfür war, dass die DB AG im Rahmen der Privatisierung der Bundesbahn ihre bisherige Praxis aufgegeben hat“, so Horst Schiller weiter. „Statt wie bisher die Fahrradabstellanlagen auf bahneigenen Flächen mit Fördermitteln des Freistaats in eigener Regie zu errichten und anschließend in den Unterhalt der Stadt zu übergeben, sah die Bahn seinerzeit die Zuständigkeit für die Einrichtung weiterer Fahrradabstellanlagen alleine bei der Stadt und verlangt auf bahneigenen Flächen hierfür sogar laufend Mietzahlungen von der Stadt.“

Stadt führt Gespräche mit Freistaat

Letztlich habe die DB AG nach Ansicht des leitenden Baudirektors eine Serviceleistung, von der überwiegen ihre S-Bahnkunden profitieren, auf die Stadt abgewälzt. „Auch wenn es im städtischen Interesse liegt, den S-Bahn-Verkehr attraktiver zu gestalten und den Umstieg ins Auto auf den schienengebundenen Personennahverkehr zu erleichtern, folgt daraus keine kommunale Aufgabe“, betont Horst Schiller. Vor diesem Hintergrund habe auch Oberbürgermeister Dieter Reiter darauf hingewiesen, dass ein weiteres Engagement der Stadt nur bei angemessener Mitwirkung der DB AG beziehungsweise des Freistaats als Aufgabenträger des S-Bahn-Verkehrs in Frage komme. Aus diesem Grund habe das Referat für Stadtplanung und Bauordnung federführend für die Stadt Gespräche mit dem Freistaat Bayern aufgenommen.

Gemeinsames Vorgehen

Grundsätzlich werde man sich um ein gemeinsames Vorgehen mit dem Freistaat Bayern und den Verkehrsunternehmen bemühen, um insbesondere für die Nutzung von Flächen, die im Eigentum der Deutschen Bahn AG liegen, praktikable Lösungen zu finden. „Wir bitten daher um Verständnis, das die Errichtung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an den genannten Bahnhöfen erst erfolgen kann, wenn eine einvernehmliche Regelung zwischen dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit dem Freistaat Bayern und der DB AG erzielt wurde“, so Horst Schiller.

„Stadt schreibt immer dasselbe“

Beim BA 23 kann man die Argumentation nicht verstehen. „Die Stadt schreibt uns immer dasselbe“, erklärt Stefanie Martin (CSU). „Dieser Zuständigkeitsstreit zwischen Stadt und Deutscher Bahn geht schon so seit einigen Jahren. Die Stadt macht nichts“, so die Vorsitzende des Unterausschusses Bau weiter. „Es geht hier schließlich um die Infrastruktur innerhalb des Stadtgebiets und um die Bürger, die hier leben. Hier gibt es einfach Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass die Bürger die Leidtragenden sind.“


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