„Keine Gefahr“
Kreuzung Eversbusch- / Vesaliusstraße: Keine Änderung der Signalschaltung
An der Ampel in der Eversbuschstraße auf Höhe der Vesaliusstraße ist eine Änderung der Signalschaltung nach Ansicht des Kreisverwaltungsreferats (KVR) nicht erforderlich. Das KVR hat damit eine Forderung des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23 23) abgelehnt. „Fußgänger sind häufig irritiert, wenn während der Überquerung der Straße das Signal von Grün auf Rot umschaltet. Hierdurch droht jedoch keine Gefahr“, heißt es von Seiten des Referates. An jeder Ampelanlage werde anschließend an die Grünzeit eine sogenannte Schutzzeit geschaltet. „Während dieser Zeit wird Fußgängern zwar Rot gezeigt, sie haben jedoch ausreichend Zeit ihre Querung zu vollenden, bevor der kreuzende Verkehr überhaupt starten darf.“
Einheitliches Verfahren
Die Dauer der Schutzzeit werde für jede Querungsstelle nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren individuell berechnet und ermögliche jedem Fußgänger, der sich bereits bei Grün auf der Fahrbahn befinde, seinen Weg gefahrlos fortzusetzen. Grün beschreibt nach Angaben des KVR lediglich die Zeit, in der die Fahrbahn betreten werden darf. Rot hingegen bedeute, dass die Fahrbahn nun nicht mehr betreten werden darf, aber Fußgänger, die sich bereits auf der Fahrbahn befinden, ihren Weg ohne Gefahr und übertriebene Eile beenden könnten.
„Vollständige Querung möglich“
An der Ampel in der Eversbusch-/ Vesaliusstraße beträgt die durchschnittliche Freigabezeit an der südlichen Fußgängerfurt über die Eversbuschstraße während der morgendlichen Hauptverkehrszeit laut KVR elf Sekunden, untertags und zur abendlichen Hauptverkehrszeit acht Sekunden. „Bei einer relevanten Querungsbreite von knapp neun Metern und unter Einbeziehung der in den einschlägigen Regelwerken genannten Geschwindigkeit von 1,2 m/s für Fußgänger, ist eine vollständige Querung der Eversbuschstraße während der Grünzeit möglich“, so das KVR weiter. „Berücksichtigt man darüber hinaus auch noch die anschließende Schutzzeit von neun Sekunden sollte eine Querung auch für mobilitätseingeschränkte Personen kein Problem darstellen.“
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