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„Hoher zeitlicher Aufwand“

Voruntersuchungen für Änderung des Flächennutzungsplans

Weil die Bezirkssportanlage unmittelbar an die naturschutzfachlich hochwertige Angerlohe angrenzen würde, müssen unter anderem noch die Fragen der Flächeneignung und -verfügbarkeit, des Arten- und Lärmschutzes sowie der verkehrlichen Anbindung geklärt werden. (Bild: sb)

Die Planungen für eine mögliche Bezirkssportanlage südlich der Ludwigsfelder Straße und östlich der Hackersiedlung gehen voran. Aktuell ist es so, dass das Referat für Bildung und Sport in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung Voruntersuchungen auf Flächennutzungsplanebene eingeleitet haben. Dies geht aus einer Antwort von Stadtbaurätin Elisabeth Merk auf einen Antrag von Heike Kainz hervor.

In ihrem Antrag von Oktober vergangenen Jahres forderte die CSU-Stadträtin, den Flächennutzungsplan gemäß einem Beschluss aus dem Jahr 2016 im Bereich südlich der Ludwigsfelder Straße und östlich der Hackersiedlung zeitnah zu ändern. Hierbei solle die bisher als Industriegebiet dargestellte Fläche in reduzierter Form als Gewerbegebiet und der Bereich des Naturdenkmals im Osten als ökologische Vorrangfläche dargestellt werden. Und im Süden könnte die Gemeinbedarfsfläche Sport entstehen, die eine zukünftige Bezirkssportanlage für die Stadtbezirke Alllach-Untermenzing und Moosach ermögliche, schlug Heike Kainz weiter vor.

Nun hat die Landeshauptstadt München auf den Antrag reagiert. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sei beauftragt worden, ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich südlich der Ludwigsfelder Straße einzuleiten, so Elisabeth Merk. Dies geht auf den Stadtratsbeschluss aus 2016 zurück. „Hintergrund war der seinerzeitige Bauantrag der Firma Air Liquide zur Erstellung einer Abfüll- und Lageranlage für Gase – Störfallbetrieb – im Bereich südlich der Ludwigsfelder Straße“, erklärt die Stadtbaurätin. „Durch die beabsichtigte Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans von Industriegebiet in Gewerbegebiet sollte eine stärkere Berücksichtigung der Belange der angrenzenden Wohnbebauung erfolgen.“

Keine Änderung des Bebauungsplans

Im Anschluss daran wurden ihren Angaben zufolge auch erste Untersuchungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet. Dieser sollte das derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte Industriegebiet sowie die geplante Bezirkssportanlage südlich davon umfassen. Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung sollte in einem Parallelverfahren zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert werden. „Erst im November 2020 stellte sich heraus, dass aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft der Grundeigentümer ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nicht weitergeführt werden kann“, betont Elisabeth Merk.

Und was die Bezirkssportanlage betrifft, erklärt die Stadtbaurätin: Seitens des Referates für Bildung und Sport in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurden im Rahmen einer gemeinsamen Standortsuche die städtischen Flächen im unmittelbaren südlichen Anschluss an das Gewerbegebiet an der Ludwigsfelder Straße als möglicher Standort für eine neue Bezirkssportanlage ermittelt.

Derzeitiger Planungsstand

Nachdem für das Gewerbegebiet südlich der Ludwigsfelder Straße nunmehr kein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, seien seitens des Referates für Bildung und Sport in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung Voruntersuchungen auf Flächennutzungsplanebene eingeleitet worden. „Für den gesamten Bereich des im Flächennutzungsplan dargestellten Industriegebiets und der geplanten Bezirkssportanlage soll ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden“, erklärt Elisabeth Merk. „Aufgrund der Lage unmittelbar nördlich der naturschutzfachlich hochwertigen Angerlohe sind dabei unter anderem die Fragen der Flächeneignung und -verfügbarkeit, des Arten- und Lärmschutzes sowie der verkehrlichen Anbindung noch zu klären.“

Verfahren soll zeitnah eingeleitet werden

Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans solle nach Abschluss der Voruntersuchungen zeitnah eingeleitet werden. Die Stadtbaurätin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für eine Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung die gleichen Verfahrensschritte gemäß Baugesetzbuch durchzuführen sind wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes. „Für die Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans ist daher erfahrungsgemäß vor allem auch aufgrund der Lage in der freien Landschaft in direkter Nachbarschaft zur Angerlohe und dem damit verbundenen hohen (zeitlichen) Aufwand für die notwendigen Gutachten und Untersuchungen für die erforderliche Umweltprüfung ein Zeitraum von voraussichtlich zwei bis zweieinhalb Jahren anzusetzen“, so Elisabeth Merk weiter.


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