„Es ist lästig“
Unbefriedigende Parksituation an der der Höcher-/ Franz-Nißl-Straße
Geht es nach den Mitgliedern des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23) dann soll es in der Höcher- und der angrenzenden Franz-Nißl-Straße ein absolutes Halteverbot geben. Dies hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung einstimmig so beschlossen. „Wir haben das Thema schon mehrfach behandelt und uns hierzu seitenweise verewigt, weil die Höcherstraße immer so zugeparkt ist“, erklärte Heike Kainz, die Vorsitzende des BA 23. „Ich erlebe das jeden Tag. Es ist lästig. Die Einsicht in die Franz-Nißl-Straße ist sehr schlecht. Mit dem momentanen Zustand bin ich überhaupt nicht zufrieden.“
Die CSU-Stadträtin hat deshalb ein absolutes Halteverbot auf einer Länge von zehn Metern vorgeschlagen, „und zwar in der Franz-Nißl-Straße in Richtung Norden sowie in der Höcherstraße.“ Das die Situation vor Ort gefährlich ist, bestätigt auch Henning Clewing (FDP): „Auch wenn man aufpasst wie ein Luchs ist es Glückssache, dass bei der Einfahrt in die Franz-Nißl-Straße nichts passiert.“
Nikolaus Brönner, der Leiter der Polizeiinspektion Moosach (PI 44) betonte dagegen, dass die Unfallstatistik in diesem Bereich absolut unauffällig sei. „Ich bitte zu bedenken, dass bei einem Halteverbot in der Straße automatisch höhere Geschwindigkeiten gefahren werden. Darauf gebe ich Ihnen Brief und Siegel. Dann sind die Schulkinder zusätzlich gefährdet. Zudem gibt es mehr Parkdruck auf andere Straßen. Das erleben wir auch in anderen Gebieten immer wieder.“
KVR hat Halteverbot bisher abgelehnt
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat erst kürzlich wieder eine Empfehlung aus der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks abgelehnt, die darauf abzielte, dass an der Einmündung zur Höcherstraße, ein absolutes Halteverbot eingerichtet wird. Da das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkannten ohnehin verboten sei, sei eine weitergehende Beschilderung nicht notwendig, heißt es von Seiten des KVR. Darüber hinaus hätten Beobachtungen der zuständigen Polizeiinspektion sowie der Straßenverkehrsbehörde ergeben, dass sich der Parkdruck im Bereich Höcher-/ Franz-Nißl-Straße in einem für den Außenbereich einer Großstadt üblichen Rahmen bewege. Nach übereinstimmender Meinung der Polizei und des KVR sei es daher weder erforderlich noch möglich im Einmündungsbereich der Höcher- / Franz-Nißl-Straße ein absolutes Halteverbot einzurichten.
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