„Einschränkung der Lebensqualität“
Erneut Beschwerden wegen der Wohnheime in der Ossana- und Stieglstraße
Erneut haben sich Anrainer aus der Ossana- und der Stieglstraße an den Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) gewendet und ihre Forderungen bezüglich der beiden Wohnheime benannt. Man habe die Situation schon einmal anschaulich und eindringlich geschildert (der Werbe-Spiegel berichtete), „es ist daraus klar geworden, dass dies für die Anwohner eine signifikante Einschränkung der Lebensqualität bedeutet“, erklären sie in einem Schreiben an das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, das dem BA 23 in seiner jüngsten Sitzung vorlag. „Zu allererst und als Hauptursache hat sich das Fehlen einer durchgängig anwesenden Aufsichtsperson herausgestellt.“ Dies sei früher durch den in der Anlage wohnenden Hausmeister der Fall gewesen, wodurch sich die Situation für die Nachbarn stark verbessert hatte.
„Situation ist untragbar“
„Leider ist dies seit diesem Jahr nicht mehr der Fall und wir sehen auch keine Motivation der Betreiber, das wieder zu ändern“, so die Anrainer weiter. „Derzeit bleibt uns nach 18 Uhr nur die Möglichkeit, den Betreiber oder den – im Feierabend befindlichen – Hausmeister anzurufen.“ Oft dauere es dann so lange bis jemand kommt, dass der akute Sachverhalt schon wieder vorbei sei. „Die derzeitige Situation hatten wir Anwohner als untragbar geschildert.“ Man appelliere deshalb an die Stadt München, neben ihrem Auftrag Wohnungen zu vermitteln, auch die Interessen und berechtigten Anliegen der Nachbarn zu berücksichtigen. „Wir fordern daher von den Betreibern eine Aufsicht vor Ort von 8 bis 23 Uhr und an sieben Tagen in der Woche.“
„Lärm für die Anwohner erträglich halten“
Aus Sicht der Anwohner könnten damit mehrere akute Probleme gelöst werden, wie zum Beispiel eine Einweisung der Bewohner in die Hausordnung und deren Kontrolle, ein sofortiger Hinweis bei Verstößen gegen die Hausordnung, unter anderem beim Schließen der Fenster, „um den Lärm für die Anwohner erträglich zu halten“. Aus Sicht der Anrainer würde durch eine Aufsicht auch die Sicherheit der in der Anlage lebenden Kinder erhöht werden und ein unkontrolliertes „auf die Straße laufen“ verhindert werden. Und auch die vor Ort arbeitenden Sozialarbeiter und auch die Nachbarn hätten einen Ansprechpartner, so die Bürger.
Dran bleiben
„Wichtig wäre uns auch, dass diese Aufsichtsperson die Vollmacht hat, auch Sanktionen auszusprechen. Die Betreiber müssten zu diesen Sanktionen stehen, sozusagen der Aufsicht den Rücken stärken, sowie konsequent und zeitnah eine schriftliche Verwarnung bis gegebenenfalls zur Kündigung aussprechen“, heißt es in dem Schreiben weiter. „Uns als Anwohner sind hier leider bei einem unkooperativenen Betreiber, der vorwiegend auf die Rendite schaut, die Hände gebunden.“ Die Stadt München aber habe die Möglichkeit in dem Vertrag mit dem Betreiber der Wohnheime die vorgeschlagenen Punkte festzuschreiben und dann auch die Einhaltung zu überwachen. „Bei einer dauerhaften Nichtbefolgung und prinzipiellen Unverständnis des Betreibers für die Belange der Nachbarschaft, müsste die Stadt dann aber auch die Konsequenzen ziehen und den Vertrag kündigen beziehungsweise keine Zuweisung mehr vornehmen.“
Im November habe es zu diesem Thema bereits einen „Runden Tisch“ gegeben, erklärte Heike Kainz, die Vorsitzende des BA 23. „Es scheint sich aber noch nichts gerührt zu haben. Deshalb werde ich beim Sozialreferat nachfragen“, so die CSU-Stadträtin. „Wir werden das Ganze im Auge behalten zwecks Verbesserung. Wir müssen hier dran bleiben, denn das, was die Anwohner geschildert haben, ist wirklich nicht gut.“
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