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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
„Das ist egoistisch“
Eversbuschstraße: Keine Ampel und kein Gehweg
Auf Höhe des Supermarktes in der Eversbuschstraße 202 wird es keine Ampel und auch keinen durchgängigen Gehweg geben. Einen entsprechenden Vorschlag aus der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) abgelehnt. „Ich erlebe die Problematik alltäglich“, erklärt Klaus Trapp, Seniorenvertreter für Allach-Untermenzing, der den Antrag in der Bürgerversammlung gestellt hatte. „Ältere Menschen müssen in einem Kamikaze-Stil über die Straße gehen. Sie zittern beim überqueren. Muss erst etwas passieren? Das ist alles egoistisch.“
Er hatte seinen Antrag im vergangenen Jahr damit begründet, dass für Fußgänger eine Querung der Evesbuschstraße auf Höhe des Supermarktes schwierig sei und es auf der östlichen Seite der Eversbuschstraße keinen durchgehenden Bürgersteig gebe, der Markt aber für viele Senioren eine wichtige Einkaufsmöglichkeit darstelle. Das KVR schätzt die Situation vor Ort zwar nicht als optimal ein, sieht jedoch aktuell keine erhebliche Gefahrenlage, die – unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens – derzeit eine Ampelanlage erforderlich machen würde. „Im Hinblick auf die auch in der Eversbuschstraße in den nächsten Jahren zu erwartende Zunahme des Verkehrs in Folge der Bebauung und Nachverdichtung in Allach, wird die Straßenverkehrsbehörde die verkehrliche Entwicklung jedoch beobachten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit prüfen“, heißt es in der Beschlussvorlage, die dem Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) vorlag.
Fehlende Grundstücke
Von Seiten des Baureferats sei auch die Problematik der fehlenden Gehwegverbindung zwischen der Eversbuschstraße 194 und 202 bekannt. Man sei seit langem bemüht, einen Lückenschluss zu realisieren. Allerdings befinde sich in besagtem Bereich aktuell nur ein sehr schmaler Streifen entlang der Eversbuschstraße in städtischem Besitz. Bereits 2012 habe man versucht, einen Flächenerwerb durchzuführen. Dies sei mangels Zustimmung der Eigentümer gescheitert und auch die Anfrage auf Erteilung einer Benutzungserlaubnis sei erfolglos geblieben. Aufgrund der fehlenden Grundstücksflächen sei die Errichtung eines durchgehenden Bürgersteigs entlang der Eversbuschstraße südlich des Supermarktes leider nicht möglich, da auch in 2017 und 2018 generell keine Bereitschaft zur Veräußerung bei den Eigentümern vorliege.
Enteignungsverfahren
„Solange man die Grundstücksflächen nicht bekommt, kann man keinen Gehweg bauen“, sagt Heike Kainz, die Vorsitzende des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23). „Obwohl ein Gehweg die ganze Situation verbessern würde. Die Situation ist nicht zufriedenstellend. Ich verstehe auch nicht, warum die paar Meter nicht vom Eigentümer zur Verfügung gestellt werden.“ Grünen-Fraktionssprecher Falk Lamkewitz bringt ein Enteignungsverfahren ins Spiel und Stefanie Martin (CSU) schlägt vor, „dass das Kommunalreferat noch einmal auf den Eigentümer zugeht. Und wenn es nicht fruchtet, kann ein Enteignungsverfahren angestrebt werden.“
BA 23 besteht auf Ampel
Der BA 23 lehnt die Beschlussvorlage des KVR ab und fordert, wenn kein Gehweg gebaut werden kann, zumindest eine Ampel auf Höhe des Supermarktes. „Das wäre zumindest eine Sofortmaßnahme“, meint Stefanie Martin. Das sieht Heike Kainz ähnlich: „Die Straße ist sehr stark befahren. Sie zu überqueren ist für alle Altersstufen gefährlich. Deshalb wäre eine Ampel eine gute Lösung.“ Man könne zudem anfragen, ob sich der Supermarkt nicht finanziell an einer Ampelanlage beteiligen wolle, schlug Falk Lamkewitz vor. „Das wäre eine Win-Win-Situation.“ Außerdem lässt der BA 23 prüfen, ob eine Ampel aus dem Stadtviertelbudget des Gremiums finanziert werden könne. „Das wäre zumindest eine Idee“, erklärt Heike Kainz. Zuerst müsse man aber wissen, was das Ganze kosten würde.
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