„Anwohner einbinden“
Bezirksausschuss will weitere Informationen zum Ausbau der Menzinger Straße
Zum Ausbau beziehungsweise der erstmaligen Herstellung der Menzinger Straße möchte der Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) genauere Informationen, „auch wenn wir als Bezirksausschuss nur in geringerem Umfang betroffen sind“, erklärte Heike Kainz, die Vorsitzende des Lokalparlaments, auf der jüngsten Sitzung des Gremiums. „Der Umbau ist sehr umfangreich. Wichtig ist, die Anwohner ehestmöglich einzubinden.“
Die Menzinger Straße ist im Bereich zwischen der Waldhorn- und der Finsterwalderstraße noch nicht erstmalig hergestellt, sondern ein Straßenprovisorium mit einer Länge von zirka 1,5 Kilometern. Die Fahrbahn liegt zum Teil in sogenannter Dammlage, so dass die angrenzenden Verkehrsflächen und Grundstücke tiefer liegen. Um die Straße erstmalig herstellen zu können, sei zudem noch Grunderwerb notwendig, erklärt das Baureferat. Dazu seien sehr hohe Investitionen erforderlich. Außerdem muss schützenswerter Baumbestand gefällt werden, sowohl auf öffentlichen als auch, entlang der Grundstücksgrenzen, auf privaten Grundstücken.
„Ich hatte mit der Vorlage des Baureferats ein bisschen Probleme“, so Heike Kainz. „Wir können noch gar nicht beurteilen, welche Grundstücke noch erworben werden müssen. Zudem würde mich interessieren, in welchem Umfang Bäume gefällt werden müssen. Die Anwohner werden sich sicherlich auf deutliche Einschnitte gefasst machen müssen. Deshalb hätte ich im Vorfeld gerne weitere Auskünfte.“ Das sieht auch Ingrid Haussmann (parteilos) so: „Es wäre gut, genügend Informationen zu haben – auch falls wir Bürgeranfragen bekommen. Wir müssen informiert sein, damit wir ein gutes Bild abgeben.“
Erschließungsbeiträge für Anwohner
Da es sich um eine erstmalige Herstellung handelt, sind von den anliegenden Grundstückseigentümern nach derzeitiger Rechtslage Erschließungsbeiträge zu entrichten. Die Menzinger Straße ist allerdings eine Altstraße. Daher können Erschließungsbeiträge nur noch bis zum 1. April 2021 erhoben werden. Sofern bis dahin eine Beitragspflicht besteht, greift der Dritterlass: Nach Abzug des städtischen Finanzierungsanteils in Höhe von zehn Prozent wird den Beitragspflichtigen ein Drittel des Beitrages erlassen.
Im Oktober 2016 fand ein Ortstermin mit den beiden betroffenen Bezirksausschüssen statt. Der Bezirksausschuss Pasing-Obermenzing (BA 21) hat sich in seiner Stellungnahme grundsätzlich für eine erstmalige Herstellung ausgesprochen. Stadträtin Heike Kainz sowie beide Bezirksausschüsse haben zudem Anträge gestellt, dass die Anwohner frühzeitig an den Planungen beteiligt werden sollen. Zunächst muss der Grunderwerb durch das Kommunalreferat erfolgen. Danach wird das Baureferat die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung dem Bauausschuss zur Genehmigung vorlegen und eine Planung erarbeiten.
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