Abgelehnt: Lkw-Durchfahrtsverbot
„Der Durchgangsverkehr von Lkw hat massiv zugenommen“, betonte ein Mann und forderte in einem Antrag die Einführung eines Durchfahrverbots für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – „beginnend von der Eversbuschstraße im Norden bis hin zum Süden zur Von-Kahr-Straße sowie den Paul-Ehrlich-Weg und die Goteboldstraße.“ Ziel des Antrags sei es, eine nachhaltige Verkehrsentlastung zu erreichen. Der Antrag wurde von der Bürgerversammlung mehrheitlich abgelehnt. Andrea Schmidt vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte zuvor erklärt, warum sich das Ganze nur schwer umsetzen lasse. Man sei an die Straßenverkehrsordnung gebunden und könne Lkw-Durchfahrtsverbote nur dann umsetzen, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliege, die über das allgemein übliche Maß in einer Großstadt hinausgeht. Dies sei in diesem Fall nicht so. „Die Eversbuschstraße ist eine Hauptverkehrsstraße und wir müssen uns fragen, wo wir den Verkehr ansonsten führen. Ich kenne keine Alternativen.“
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