„Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden“
Sozialreferat: Leerstand der Anwesen in der Südlichen Auffahrtsallee 46 und in der Klarastraße 10 ist gerechtfertigt
Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) hatte sich bereits im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, Zweckentfremdung von Wohnraum konsequent zu unterbinden. Einen entsprechenden Antrag der Grünen-Fraktion wurde vom Lokalparlament im September 2017 einstimmig beschlossen. Konkret ging es dem Gremium dabei um die beiden Anwesen in der Südlichen Auffahrtsallee 46 und in der Klarastraße 10. Der BA 9 forderte ein Konzept, in dem vorgestellt werden soll, wie bei beiden Objekten endlich wieder Wohnraum entstehe könne.
„Die Südliche Auffahrtsallee 46 steht seit über 20 Jahren leer und verfällt“, betonte Antragsinitiatorin Anna Hanusch. „Die letzte bekannte Frist lief Ende 2016 aus.“ Dem BA 9 liege aber weiterhin kein Bauantrag vor. „Die Klarastraße 10 war als Wohnheim genutzt und sollte nach Verkauf neu bebaut werden“, so die Vorsitzende des Lokalparlaments weiter. „Es gab vor einigen Jahren einen Vorbescheidsantrag, aber bis heute ist nichts passiert.“
Einzeln zu betrachten
Ganz grundsätzlich könne sie versichern, „dass das Sozialreferat sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entschlossen für den Erhalt von Bestandswohnraum beziehungsweise den zügigen Neubau einsetzt“, betont Dorothee Schiwy nun in einem Schreiben an den BA 9. „Selbstverständlich ist dabei jeder Fall einzeln zu betrachten und zu bewerten“, so die Sozialreferentin weiter. Gemäß der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) liege eine Zweckentfremdung nicht vor, wenn Wohnraum nachweislich zügig umgebaut, instand gesetzt oder modernisiert werde oder alsbald veräußert werden solle und deshalb vorübergehend unbewohnbar sei oder leer stehe.
„Zur Bewertung des Sachverhaltes ist gerade bei der Übertragung von Erbbaurechten mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Eigentümer der betroffenen Anwesen werden daher in regelmäßigen Zeitabständen zum aktuellen Sachstand befragt“, erklärt Dorothee Schiwy. Erst wenn alle Erbangelegenheiten geregelt seien, könne das Sozialreferat (Amt für Wohnen und Migration) weiter tätig werden. „Bei Neubauplanungen, die wie im Fall Klarastraße 10 auch das Kirchenrecht, zum Beispiel kircheninterne Bauplanungsverfahren betreffen, können nicht genau planbare Umstände beziehungsweise Umplanungen nötig werden, die im Vorfeld nicht sichtbar sind.“
Ebenso würden die Vergabe und die Verfügbarkeit von Baufirmen oft zu veränderten Vorbereitungs- und Planungszeiten führen. Sie sind nach Angaben der Sozialreferentin individuell und abhängig vom jeweiligen Projekt. Auch hier werde in kurzen Zeitabständen der Sachverhalt hinterfragt. „Ebenso werden Unterlagen angefordert, um die Fortschritte der Planungsarbeiten zu überwachen.“
Bei der Südlichen Auffahrtsallee 46 und auch bei der Klarastraße 10 wurden die geforderten Unterlagen laut Dorothee Schiwy stets vorgelegt. „Es ist daher bei beiden Anwesen von einem gerechtfertigten Leerstand auszugehen.“
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