„Wenig befriedigende Situation“
Schloßschmidstraße / Eisnergutbogen: Halteverbote aber kein Zebrastreifen
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) ist einem Bürgerantrag nachgekommen, in dem Halteverbote in der Schloßschmidstraße gefordert wurden. Man habe das Ganze mit den Kollegen von der Baustellenbearbeitung geprüft. Zunächst werde es an beiden Einmündungsbereichen zum Eisnergutbogen absolute Halteverbote geben. Nach Abschluss der Bauarbeiten in diesem Umfeld werden alle verkehrlichen Anordnungen noch einmal abschließend geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Es bereite zunehmend Schwierigkeiten, mit dem Fahrzeug das Wohngebiet am Hirschgarten zügig zu verlassen, klagte der Bürger in seinem Schreiben an den Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9). „Grund dafür ist neben der durch Bauarbeiten bedingten und daher hinzunehmenden Situation die Tatsache, dass für die Rechtsabbiegespur Richtung Friedenheimer Brücke nur zum Teil ein Haltverbot angeordnet ist.“ Dies führt nach Ansicht des Mannes dazu, dass sich die Autoschlange morgens an Werktagen bis zum Eisnergutbogen zurückstaut. „Die Anordnung eines durchgehenden Haltverbots für die Abbiegespur jedenfalls an Werktagen könnte diese wenig befriedigende Situation verbessern“, schlug er vor.
Einen Zebrastreifen, so wie ebenfalls von dem Bürger gefordert, werde nicht eingerichtet, weil hierfür in der Schloßschmidstraße nicht die rechtlichen Vorgaben vorlägen. „Vor allem Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen, und Radfahrer, die vom Quartiersplatz kommend die Straße in Richtung Westen im Bereich der beiden abgesenkten Bordsteinkanten überqueren wollen, müssen mit kontinuierlich durch davor geparkten Pkw rechnen“, erklärte der Bürger.
Einsatz der KVÜ?
Zudem forderte der Mann eine bessere Verkehrsüberwachung im Bereich der Schloßschmidstraße. „Verbote sind das eine, die Überwachung ihrer Beachtung das andere. Jedenfalls habe ich nicht den Eindruck, dass eine derartige Überwachung in nennenswertem Umfang stattfindet. Der Polizei dürfte hier auch kaum ein Vorwurf zu machen sein, da diese viele andere, wichtigere Aufgaben hat“, so der Bürger weiter.“ Insofern erscheint es seines Erachtens überlegenswert zu prüfen, ob hier die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Landeshauptstadt München eingesetzt werden könnte.
Die KVÜ ist gemäß bestehender Stadtratsbeschlüsse und vertraglicher Vereinbarung mit dem Polizeipräsidium München für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Großteil der eingerichteten Parklizenzgebiete zuständig. Diese befinden sich nach Angaben der Behörde, mit Ausnahme der Messestadt Riem und der Borstei, innerhalb des Mittleren Rings. Im übrigen Stadtgebiet erfolgt die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch das Polizeipräsidium München. Die KVÜ verfüge nicht über die notwendigen Ressourcen, um außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches tätig zu werden. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass ähnliche Wünsche auf Ausweitung der Überwachungstätigkeit von Bürgern nicht nur im Bereich Schloßschmidstraße und Eisnergutbogen, sondern auch für weitere Bereiche im Stadtgebiet geäußert werden. Insofern sei der Einsatz der KVÜ dort unter den derzeitigen Rahmenbedingungen, sprich kein Parklizenzgebiet, nicht möglich.
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