Sachlage klären
Errichtung eines Trinkwasserbrunnens vorstellbar
Geht es nach dem Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9), dann soll es im 9. Stadtbezirk Trinkwasserbrunnen geben. Allerdings fordert das Lokalparlament vom Baureferat der Landeshauptstadt München weitere Informationen zum Vorgehen. Das Baureferat hatte den Bezirksausschüssen im Oktober vergangenen Jahres vorgeschlagen, dass sie an geeigneten Orten Trinkwasserbrunnen beantragen können. Die Errichtung sowie die Betriebs- und Verbrauchkosten sollen jeweils aus den Bürgerbudgets finanziert werden. Gleichzeitig verweise das Baureferat auf die damals noch ausstehende Entscheidung des Stadtrats, erklären die Gremiumsmitglieder in einem Schreiben an das Baureferat.
Soweit man von Seiten des BA 9 informiert sei, habe der Stadtrat aber eine von den Erläuterungen des Baureferats abweichende Entscheidung über die Finanzierung der Trinkwasserbrunnen getroffen. Die BA-Mitglieder bitten deshalb um Klarstellung der Sachlage. „Einer der wichtigsten Plätze bei uns im Stadtviertel ist der Rotkreuzplatz. Hier würden wir gerne einen Trinkwasserbrunnen errichten. Ebenfalls geeignet wäre der Hirschgarten“, erklärt das Gremium in seinem Schreiben weiter. Die Brunnen, die das Baureferat nenne, fallen entweder in die Zuständigkeit der Schlösser und Seenverwaltung oder seien aufgrund von örtlichen Begebenheiten eher ungeeignet. Das Baureferat hatte ausgeführt, dass sich in Neuhausen-Nymphenburg fünf von 55 bestehenden Frischwasserbrunnen und zwar der Bertschbrunnen (Nymphenburger-/Waisenhausstraße), Steintrog- und Holztrog-Brunnen (beide Nymphenburger Schloss), Knabe auf Waller (Wendl-Dietrich-/Bolivarstraße) und der Gänsebrunnen (Winthirplatz) eigneten. Grundsätzlich stehe der BA 9 der Errichtung von Trinkwasserbrunnen nach wie vor positiv gegenüber und könne sich eine Beteiligung an den Kosten vorstellen.
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