„Besonderer Schutz“
Im Landschaftsschutzgebiet Karlsfeld ist die Änderung und Erweiterung in Kraft getreten
Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens sowie umfänglicher und auch kontroverser Beratungen in Umwelt- und Kreisausschuss, Kreistag und Naturschutzbeirat ist die Verordnung zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos“ nunmehr mit deren Veröffentlichung im aktuellen Amtsblatt des Landkreises in Kraft getreten. Dies hat das Dachauer Landratsamt mitgeteilt.
„Die Änderung des LSG besteht in der Gemeinde Karlsfeld in der Einbeziehung des dem Naturschutzgebiet Schwarzhölzl vorgelagerten Krenmooses mit einer Fläche von rund 114 Hektar sowie in der Stadt Dachau in der Einbeziehung zweier Teilbereiche des Hebertshauser Mooses mit rund 32 Hektar und der Herausnahme einer Teilfläche im Hebertshauser Moos mit rund 18 Hektar aus dem LSG“, erklärt Katharina Gall, die stellvertretende Sprecherin des Landratsamtes.
„Die neu einbezogenen Flächen im Moos unterliegen künftig einem besonderen Schutz, das heißt es wird dort insbesondere verboten sein, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.“ Insbesondere die Errichtung, Änderung oder Erweiterung baulicher Anlagen aller Art bedürfe dort künftig einer Prüfung der Verträglichkeit durch die Untere Naturschutzbehörde mit den Zielen des Schutzgebietes. Diese seien insbesondere, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes samt hohen Grundwasserstand und Sicherung einer standortgerechten Landwirtschaft mit Erhalt des Grünlandanteils zu gewährleisten, das charakteristische Landschaftsbild mit Hecken und bachbegleitenden Grünstrukturen zu bewahren und den besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten. „Eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung wird entgegen der Sorge einzelner Landwirte auch weiterhin zulässig bleiben, damit entbehren auch Befürchtungen über eine Wertminderung von in das Schutzgebiet einbezogenen Flächen jeglicher Grundlage“, so Katharina Gall weiter.
Eine ganz wesentliche Neuerung sei die mit dem Schutzgebiet verbundene Ausweisung zweier besonderer Kernzonen im Krenmoos, die insbesondere den Schutz bodenbrütender Vogelarten bezwecken. Dort werde es in der Zeit vom 1. März bis 31. Juli jeden Jahres verboten sein, Hunde frei laufen zu lassen. Zwar habe es Appelle zur entsprechenden Rücksichtnahme von Seiten des Naturschutzes auch schon in der Vergangenheit gegeben, nun sei dieses Verbot aber explizit in der Verordnung festgeschrieben und könne dadurch leichter umgesetzt werden. „Des Weiteren ist es künftig im gesamten Krenmoos verboten, Drohnen und Modellflugzeuge fliegen zu lassen.“ Das LSG habe nunmehr die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser Moos, Inhauser Moos und Krenmoos“. Die Gesamtgröße des Gebietes beträgt durch die Erweiterungen nunmehr um die 1968 Hektar.
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