„Befürworten dies ausdrücklich“
Erhaltungssatzung für das „St-Benno-Viertel“ wird erweitert und verlängert
Die bisherige Erhaltungssatzung für das „St-Benno-Viertel“ soll mit geändertem Umgriff für die Dauer von fünf Jahren verlängert werden. Die derzeitig bestehende Erhaltungssatzung trete mit Ablauf des 10. Februar 2019 außer Kraft, heißt es von Seiten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung. Deshalb habe es eine erneute Prüfung gegeben. Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) unterstützt die Fortschreibung der Erhaltungssatzung für das Bennoviertel, die dem Gremium in seiner jüngsten Sitzung zur Anhörung vorlag, sehr und befürwortet dies ausdrücklich. Das bisherige Satzungsgebiet befindet sich in der Maxvorstadt. Es erstreckt sich zwischen der Nymphenburger Straße, Dachauer Straße und Lothstraße. Die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorgeschlagenen Erweiterungen betreffen nun auch den 9. Stadtbezirk, nämlich westlich der Lothstraße sowie Geschosswohnungsbauten an der Thorwaldsenstraße und an der Dachauer Straße/ Lazarettstraße.
Schutz vor Umwandlung und Luxussanierung
Die Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 ist ein wichtiges Instrument, um bestehende Wohnungen vor Umwandlungen und Luxussanierungen zu schützen. In Gebieten, für die eine Erhaltungssatzung gilt, müssen geplante Modernisierungen vom Sozialreferat (Amt für Wohnen und Migration) zusätzlich genehmigt werden. Ziel ist es, Luxussanierungen, die in der Regel eine Verdrängung der Mieter zur Folge haben, zu verhindern und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Bei den Erhaltungssatzungsgebieten handelt es sich nach Angaben der Landeshauptstadt München immer um Gebiete, in denen der Wohnungsbestand auch ein gewisses Aufwertungspotenzial aufweist. Jedoch sei die Erhaltungssatzung kein Instrument des individuellen Mieterschutzes, sondern habe vielmehr die Aufgabe, das angestammte Milieu zu erhalten, wenn dies aus städtebaulichen Gründen erforderlich sei, der so genannte Milieuschutz.
Vorkaufsrecht
Seit März 2014 unterliege auch die Umwandlung in Wohnungseigentum einer zusätzlichen Genehmigungspflicht. Ein entsprechender Antrag ist ebenfalls beim Sozialreferat zu stellen. Des Weiteren stehe der Landeshauptstadt München in Erhaltungssatzungsgebieten ein Vorkaufsrecht zu. Um dieses abzuwenden, kann die Käuferseite eine so genannte Abwendungserklärung abgeben. Darin verpflichtet sie sich, sowohl die Umwandlung in Eigentumswohnungen als auch unangemessene Modernisierungsmaßnahmen zu unterlassen. Die Vorkaufsrechtsprüfung wird vom Kommunalreferat durchgeführt. Erhaltungssatzungen sind auf fünf Jahre befristet und werden durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit Hilfe eines stadtweiten Monitorings vor ihrem Ablauf erneut überprüft. Gegebenenfalls werden sie dann – wie aktuell für das „St-Benno-Viertel“ – erneut erlassen. Aktuell existieren derzeit in München 22 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 277.000 Einwohner in 154.000 Wohnungen leben.
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