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26.04.2010 - 16:16 Uhr
 

Fahrgemeinschaften genießen Versicherungsschutz

Aktuelles Gerichtsurteil bestätigt dies

Münchner Wochenanzeiger : Viele Arbeitnehmer fahren in Fahrgemeinschaften zur Arbeit.  (Foto: Kurt Michel/pixelio
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Viele Arbeitnehmer fahren in Fahrgemeinschaften zur Arbeit. (Foto: Kurt Michel/pixelio )

Viele Berufspendler haben inzwischen Fahrgemeinschaften gegründet, um zusammen mit den Kollegen Tag für Tag zur Arbeit zu fahren. Doch was ist, wenn auf dem Weg zur Firma etwas passiert? Wer kommt dann für Personenschäden auf?
Gute Nachrichten für Fahrgemeinschaften. Der Unfallschutz für gemeinsame Fahrten zur Arbeit oder Schule wurde verbessert. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat Anfang dieser Woche ein Grundsatz­urteil (Az: B 2 U 36/08 R) verkündet. Demnach können Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft bis zum gewünschten Zielort beliebig zu- und aussteigen. Im zu verhandelnden Fall ging es um einen Motorradfahrer, der zuerst Person A an einem Ort abgesetzt hatte und auf dem Weg zu Person B, die er nun mitnehmen wollte, einen Unfall hatte. Durch das Urteil ergeben sich Vorteile vor allem für Zweiradfahrer, die nur eine Person mitnehmen können. red

 
Artikelinfo
Ausgabe: Werbe-Spiegel
Woche: 17 - 2010
Autor: MR
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