Viele Berufspendler haben inzwischen Fahrgemeinschaften gegründet, um zusammen mit den Kollegen Tag für Tag zur Arbeit zu fahren. Doch was ist, wenn auf dem Weg zur Firma etwas passiert? Wer kommt dann für Personenschäden auf?
Gute Nachrichten für Fahrgemeinschaften. Der Unfallschutz für gemeinsame Fahrten zur Arbeit oder Schule wurde verbessert. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat Anfang dieser Woche ein Grundsatzurteil (Az: B 2 U 36/08 R) verkündet. Demnach können Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft bis zum gewünschten Zielort beliebig zu- und aussteigen. Im zu verhandelnden Fall ging es um einen Motorradfahrer, der zuerst Person A an einem Ort abgesetzt hatte und auf dem Weg zu Person B, die er nun mitnehmen wollte, einen Unfall hatte. Durch das Urteil ergeben sich Vorteile vor allem für Zweiradfahrer, die nur eine Person mitnehmen können. red
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