| Ausgabe: | Sendlinger Anzeiger München |
| Woche: | 17 - 2010 |
| Autor: | kdk |
Wer einen Kredit benötigt, denkt in erster Linie an die Bank als Ansprechpartner. Doch gerade bei einem kurzfristigen Liquiditätsbedarf rücken jetzt die Pfandkredite verstärkt in den Blickpunkt. So können Verbraucher, die knapp bei Kasse sind, Wertgegenstände in ein Pfandleihhaus geben. Ob wertvolle Schmuckstücke, geerbtes Porzellan oder sogar das teure Motorrad – alles kann beliehen werden und der Verbraucher kommt schnell und ohne größeren Verwaltungsaufwand zu Bargeld. „Allerdings sollten Sie sich vorher genau über die Kosten informieren und dabei einkalkulieren, bis wann Sie wieder genug Geld haben, um das Pfand auszulösen“, empfiehlt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Das Prinzip der Leihhäuser ist einfach: Der Kunde hinterlegt wertvolle Ware als Sicherheit und erhält dafür sofort Bargeld. Die dafür fälligen Gebühren sind gesetzlich in der Pfandleihverordnung (PfandlV) definiert: Pro Monat werden ein Prozent Zinsen berechnet, zudem fallen Gebühren für Verwahrungs-, Abwicklungs- und Versicherungskosten an. Letztere richten sich nach Höhe des jeweiligen Darlehensbetrages. Wird das Pfand innerhalb der vertraglich vereinbarten Kreditlaufzeit nicht abgeholt, versteigert es das Leihhaus.
| Ausgabe: | Sendlinger Anzeiger München |
| Woche: | 17 - 2010 |
| Autor: | kdk |
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