| Ausgabe: | Werbe-Spiegel München |
| Woche: | 21 - 2010 |
| Autor: | red |
Ist eine Sechsjährige von ihrer Stiefmutter zur Strafe mit heißem Wasser übergossen worden? Das vertraute das Kind, das am Sonntag, 9. Mai, mit großflächigen Verbrennungen in ein Krankenhaus gebracht wurde, zumindest einem Zeugen an. Die Verletzungen sind so schwer, dass Haut transplantiert werden muss. Zudem hat das Mädchen auch Narben von älteren Verletzungen. Nach ersten Aussagen soll das Mädchen einen Topf mit Nudelwasser vom Herd gezogen und sich dadurch verbrüht haben. Ermittlungen ergaben jedoch, dass die Angaben des Vaters und der Stiefmutter so nicht richtig sein dürften. Zudem war das Kind mit den Verletzungen ohne Behandlung mehrere Tage zu Hause liegen geblieben. Erst dann brachte der Vater es Kind in die Klinik und behauptete eine versehentliche Verbrühung am Vortag.
Die Sechsjährige sowie ein gemeinsames Kind der Eheleute, das unverletzt ist, wurden vom Jugendamt in Obhut genommen. Das Amtsgericht München erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I Haftbefehle gegen die Eheleute. Vater und Stiefmutter wurden am Freitag, 21. Mai, in ihrer Wohnung festgenommen und einem Richter vorgeführt. Sie haben den Vorwurf bislang nicht eingeräumt.
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| Woche: | 21 - 2010 |
| Autor: | red |
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