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08.03.2010 - 14:01 Uhr
 

Gibt es eine Zukunft für die ARGE?

Diana Stachowitz und Angelika Weikert im Gespräch mit dem Geschäftsführer der Münchner ARGE

Münchner Wochenanzeiger : Diskutierten über die Zukunft der ARGE: v.l. Angelika Weikert, Diana Stachowitz und Michael Baab (Foto: pi)
 
Diskutierten über die Zukunft der ARGE: v.l. Angelika Weikert, Diana Stachowitz und Michael Baab (Foto: pi)

Die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung (ARGE) ist laut dem Bundesverfassungsgerichtsentscheid von 2007 nicht gesetzeskonform. Doch wie soll es nun weitergehen? Bis Ende 2010 muss eine verfassungskonforme Regelung gefunden werden. Eine zusammengefasste Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in sogenannten Jobcentern oder ARGEn kann zukünftig in bisheriger Form nicht weitergeführt werden. Um speziell die Zukunft der ARGE München zu erörtern, trafen sich die SPD-Landtagsabgeordneten Diana Stachowitz und Angelika Weikert mit dem Geschäftsführer der Münchner ARGE und Vertreter der Kommune Michael Baab.

Die radikalste Möglichkeit wäre eine erneute Trennung der Arbeitsgemeinschaft und quasi Rückkehr zur Ausgangslage von 2004. „Doch das wäre eine schlichte Katastrophe und ein echter Rückschritt“, gab Michael Baab zu bedenken. Die Leute würden von einer zu anderen Stelle geschickt, Anträge müssten doppelt bearbeitet werden – komplette Verwirrung also. Den Menschen wäre dieses Szenario schlichtweg nicht zu erklären.

Die ARGE hat Reformbedarf

Trotzdem sieht Michael Baab auch in der momentanen Situation keine Zukunft. Zwei Dienstherren inklusive zweier Personalkörper machten die Koordination schwierig und auch die Herangehensweisen von Bundesagentur und Kommune an das Thema Arbeitslosigkeit unterschieden sich enorm. Bei der ARGE treffen, aus Sicht des Münchner ARGE-Geschäftsführers, zwei unterschiedliche Arbeitskulturen aufeinander. Die Kommune hat die Wahrung des sozialen Klimas im Fokus und setzt auf einen direkten Kontakt zu ihrem Klientel. Dieses zeichnet sich oft durch ein größeres Problemspektrum aus. In vielen Fällen steht die Arbeitsvermittlung erst ganz am Ende der Problemkette. Während das Klientel der Bundesagentur, meist Besserqualifizierte, hingegen oft nur eine schnelle Jobvermittlung erfordert. Im vergangenen Jahr konnten in München von 100.000 Arbeitslosen lediglich 10.000 schnell vermittelt werden, die Restlichen bedurften anderer fürsorglicher Maßnahmen.
 

Auch der Sinn des Einsatzes von Sanktionen kollidiere, nach Aussage Baabs, bei beiden Stellen. Will die Bundesagentur mit der Absenkung der passiven Leistungen hintergründig Geld sparen, sieht die Kommune den Sinn mehr in der erzieherischen Verhaltensänderung. Des weiteren ist die Bundesagentur auch sehr an der Erfüllung zentraler Bundesvorgaben und der Verfahrenskontrolle orientiert. Diese „Bürokratieverstrickung“ sei oft hinderlich bei kreativen Lösungen vor Ort. „Es ist ein ständiges Zerren und Ringen zwischen unterschiedlichen Zielvorstellungen. Nicht mehr lange und es kommt zu einer Zerreißprobe“, beschreibt Michael Baab die momentane Situation.

Mehr Freiheit für die Kommunen

Für eine wie auch immer geartete Lösung des ARGE-Problems wünscht sich der Münchner Geschäftsführer Michael Baab die Freiheit vor Ort, passende und kreative Rezepte entwickeln zu können, die auf die Regionen zugeschnitten sind. Statt standardisierter, starrer und zentralistisch vorgegebener Verfahren und Strategien sieht Michael Baab die Zukunft in Projekten wie zum Beispiel einem Job-Speed-Dating, einer Alleinerziehendenmesse oder der Anwendung von Stiftungsgeldern. Diese Maßnahmen wurden in München schon erfolgreich erprobt. Schließlich hat jede Region ihre eigenen Bedürfnisse und Probleme, aber auch das lokale Know-how in Bezug auf die soziale Problemlage.

Optionsmodell?

Michel Baab sieht die Zukunft der ARGE im Optionsmodell. Seit 2005 gibt es in Deutschland bereits 69 sogenannte Optionskommunen, die sich in alleiniger Verantwortung ohne Mitwirken der Bundesagentur für Arbeit um die Betreuung der Arbeitslosen kümmern. Doch die SPD-Landtagsabgeordneten Angelika Weikert und Diana Stachowitz sehen im Optionsmodell einige Schwierigkeiten. Angelika Weikert wies auf die Gefahr hin, dass die Verantwortung für die Arbeitslosigkeit im Optionsfall gänzlich auf die Kommunen verlagert werde und die Bundesregierung sich raushielte. „Die Arbeitsmarktpolitik muss auf der Bundesebene gemacht werden, denn wenn es einfach keine Jobs gibt, dann hilft auch die individuelle und persönliche Beratung nichts“, erklärte Angelika Weikert. Schließlich müsse auch die Selbstständigkeit der Kommunen hinterfragt werden. „Es gibt viele kleine ländliche Kommunen, die es nicht ohne die Hilfe der Bundesunterstützung schaffen ihre Arbeitslosigkeit zu bekämpfen“, gab Diana Stachowitz zu bedenken. Ein weiterer Kritikpunkte betrifft die erhoffte Autonomie, die mit dem Optionsmodell einhergehen soll. Eine irgendwie geartete Steuerungsmöglichkeit bzw. Rechenschaftsablage gegenüber dem Bund als Geldgeber braucht es, sonst sehen die beiden Landtagsabgeordneten auch hier die Verfassungskonformität in Frage gestellt. Eine feingliedrigere Steuerungsmöglichkeit böte zum Beispiel die Zwischenschaltung der Länderebene.

SPD plädiert für das ZAG-Modell

Eine weitere Alternative wäre das von der SPD schon vor der Bundestagswahl propagierte ZAG-Modell, sogenannte Zentren für Arbeit und Grundsicherung. Dabei würde im Großen und Ganzen die Mischverwaltung von Bundesagentur und Kommune erhalten bleiben, trotzdem müsste es auch hier zu einer Grundgesetzänderung kommen. Diesem Modell steht Michael Baab kritisch gegenüber. „Beide Stellen wären zwar unter einem Dach, aber es käme zur totalen Durchsteuerung, weil jeder Strang macht was er will.“

Es bleibt abzuwarten mit welchem Modell die amtierende Bundesregierung, um die Arbeitsministerin von der Leyen, dem Bundesverfassungsgerichtsentscheid nachkommen will. Bürokratische Aufwand und Veränderungen wird es auf jeden Fall geben, darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger schon jetzt einstellen.

 
Artikelinfo
Ausgabe: Werbe-Spiegel
München
Woche: 10 - 2010
Autor: red
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