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25.01.2010 - 15:02 Uhr
 

Pfarrgemeinderatswahl

Am Sonntag, 7. März, findet die Neuwahl der Pfarrgemeinderäte statt. Wählen können alle deutschen und fremdsprachigen Katholiken, die am 7. März 2010 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Ausübung des aktiven Wahlrechts erfolgt grundsätzlich in der Pfarrei, in der die Hauptwohnung liegt. In Ausnahmefällen kann auf Antrag auch in einer anderen Pfarrei gewährt werden. Entsprechende Formulare liegen in den Pfarrbüros von St. Josef (Schulstr. 4, Tel. Tel. 08131/98187) und St. Anna (Krenmoosstr. 7, Tel. 08131/593933) bereit. Es kann auch die Möglichkeit der Briefwahl genutzt werden. Die Unterlagen zur Briefwahl können ab Ende Februar 2010 im Pfarrbüro abgeholt werden. Wählbar ist jeder deutsche und fremdsprachige Katholik, der am 7. März das 16. Lebensjahr vollendet und seine Hauptwohnung in der Pfarrgemeinde hat; außerhalb der Pfarrgemeinde wohnende Katholiken, sofern sie am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen.

 
Artikelinfo
Ausgabe: Werbe-Spiegel
Karlsfeld
Woche: 05 - 2010
Autor: SB
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