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25.07.2011 - 15:33 Uhr
 

Keine Befreiung

Gebühren für LILALU werden nicht zurückgenommen

Münchner Wochenanzeiger : Das LILALU-Sommerfestival vom 29. Juli bis 4. September auf dem Gelände des ESV München (Margarethe-Danzi-Str. 21) statt. (Foto: Sigi Müller)
 
Das LILALU-Sommerfestival vom 29. Juli bis 4. September auf dem Gelände des ESV München (Margarethe-Danzi-Str. 21) statt. (Foto: Sigi Müller)

Die vor zwei Jahren vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) erstmals erhobenen Nutzungsgebühren für das LILALU Sommerfestival bleiben bestehen. Dies geht aus einem Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses hervor, der eine dementsprechende Empfehlung der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirks aus dem Jahr 2009 behandelte, in der die Stadt München aufgefordert wurde, die erhobenen Nutzungsgebühren für das Sommerfestival zurückzunehmen und bei gleich bleibendem Status von LILALU auch in Zukunft keine Gebühren zu erheben.

„In den Jahren 2006, 2007 und 2008 wurden für die Benutzung der Grünanlagen keine Gebühren erhoben“, heißt es im Antrag. Im Jahr 2009 wurden vom Kreisverwaltungsreferat erstmals Gebühren festgesetzt, was mit einem teilweise kommerziellen Handeln des LILALU-Festivals begründet wurde. Dies treffe jedoch nicht zu, weil die von der Stadt als kommerziell definierten Aspekte – hier: Biergarten, Markt und Alkoholausschank – keinen wirtschaftlichen Eigeninteressen des gemeinnützigen Vereins LILALU dienen, erklärten die Antragsteller weiter.

Keine Gebührenbefreiuung

Das LILALU-Sommerfestival wurde 2009 auf der städtischen Grünanlage „Theaterfestivalgelände“ am Spiridon-Louis-Ring veranstaltet. Für die besondere Benutzung der Grünanlage sei nach der Grünanlagengebührensatzung eine Gebühr zu entrichten, teilt das KVR nun mit. „Bei der Gebührenmessung wurde nur die kommerziell genutzte Belegungsfläche zum Ansatz gebracht.“ Eine Gebührenbefreiung lag nicht vor. Gegen die Gebührenerhebung wurde Klage erhoben. „Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht wurde deutlich, dass das Gericht die städtische Entscheidung zur teilweisen Gebührenpflichtigkeit des LILALU-Festivals für grundsätzlich richtig hält“, erklärt das KVR. Im Verlauf des Gerichtsverfahrens habe der Kläger die Klage dann zurückgezogen. Das KVR sieht sich eigenen Angaben zufolge in seiner Praxis der Gebührenbemessung für das LILALU Sommerfestival bestätigt und wird die Benutzungsgebühr nicht zurücknehmen. Auch für die Zukunft werde bei gleich bleibendem Sachverhalt nicht auf die Gebührenerhebung verzichtet.

Das LILALU-Sommerfestival findet heuer vom 29. Juli bis 4. September zum ersten Mal nicht mehr auf dem Tollwood-Gelände im Olympiapark sondern auf dem Gelände des ESV München (Margarethe-Danzi-Str. 21) statt. Weitere Informationen im Internet unter www.lilalu.org.

 
Artikelinfo
Ausgabe: Werbe-Spiegel
München
Woche: 30 - 2011
Autor: SB

ESV München

Margarete-Danzi-Str. 21
80639 München-Nymphenburg

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