Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen?
Lesen Sie hier, was Münchner Politiker und Entscheidungsträger über dieses Thema denken!
Bereits im November letzten Jahres wurde darüber diskutiert, für bestimmte Plätze im öffentlichen Raum ein Alkoholverbot zu erlassen. Alkoholexzesse in Bahnhöfen, Fußgängerzonen und öffentlichen Grünanlagen sollen dadurch künftig unterbunden werden. Ziel ist es, gegen alkoholbedingte Gewalt – vor allem unter Jugendlichen – vorzugehen. Der Gesetzentwurf, der den Verbänden und Kommunen zur Anhörung vorgelegt wurde, sieht vor, dass Kommunen künftig den Genuss alkoholischer Getränke in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eigenständig verbieten können. Hierfür müssten jedoch „Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten“ vorliegen. Darüber entscheiden muss letztendlich der Bayerische Landtag.
Die Sinnhaftigkeit eines Alkoholverbots zur Gewaltprävention sehen viele jedoch skeptisch. Sie argumentieren, dass dadurch Trinkgelage an private Orte verlagert werden könnten, wo Jugendliche noch weniger unter Beaufsichtigung sind als an öffentlichen Plätzen. Außerdem könne das Gesetz nur eingeschränkt angewendet werden, da viele junge Menschen bereits angetrunken zu Feierlichkeiten kämen. Ein Verbot wäre an solchen Orten somit wirkungslos. Zudem seien Plätze, an denen getrunken werde, häufig nur Ausgangspunkte; Straftaten würden anderswo begangen.
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