| Ausgabe: | Werbe-Spiegel Neuaubing |
| Woche: | 06 - 2012 |
| Autor: | red |
Das Gleislagerbiotop im Münchner Stadtteil Neuaubing ist das bekannteste und am besten untersuchte „Stadtbiotop" in Bayern. Es gilt als Paradebeispiel für die Artenvielfalt in Naturflächen aus zweiter Hand – entstanden aus der früheren Nutzung als Gleislager. Vor einem Jahr wurden 15.000 Quadratmeter im nördlichen Bereich dieser Stadtoase gerodet und anschließend als Baufeld für Tennisplätze des ESV Neuaubing und eine Erschließungsstraße für das geplante Gewerbegebiet östlich des Gleislagers freigemacht. Zahlreiche Bürgerproteste folgten. Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) sieht die Naturoase von Vermüllung bedroht und das Gleislagerbioto gefährdet.
Seitens des LBV heißt es dazu: "Alte Autoreifen lagern neben Blumentöpfen und Regalen, darunter liegen Orchideen und seltene Heidepflanzen in der Winterruhe. Eine ungenehmigte Zufahrt erleichtert das Abkippen weiteren Mülls. Nördlich angrenzend ein nagelneues von weitläufigen Tennisplätzen umgebenes Vereinsheim und eine frisch betonierte Zufahrtsstraße in ein geplantes Gewerbegebiet. Straße und Vereinsheim liegen inmitten der ehemaligen Naturoase. So stellt sich das bekannteste „Stadtbiotop“ Bayerns, das Gleislagerbiotop im Münchner Stadtteil Neuaubing, heute dar. Ein Rechtsgutachten kommt außerdem zum Schluss, dass die Baugenehmigung für Vereinsheim und Straße rechtswidrig waren. Der Landesbund fordert nun eine Erklärung zum Rechtsverstoß von den zuständigen städtischen Behörden und eine sofortige Beseitigung der Missstände."
Von städtischen Planern und Bauherren sei versprochen worden, dass die Biotopzerstörungen vollständig ausgeglichen werden. Es sei auch versichert worden, dass die Baugenehmigung rechtskonform war. Beide Versprechungen seien jedoch nicht eingehalten worden. Ein im Auftrag des LBV erstelltes Rechtsgutachten, von der auf Naturschutz- und Umweltrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Söhnlein, stufte die Genehmigung zur Überbauung des Biotops als rechtswidrig ein. Das zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung nahm zu diesem Vorwurf nicht Stellung, was vom LBV als Eingeständnis des Rechtsverstoßes gewertet wird. „Die Genehmigung zur Biotopzerstörung war tatsächlich rechtswidrig. Das zerstörte Biotop hat davon nichts mehr, wir werden das Ganze aber an die Rechtsaufsicht beider Regierung von Oberbayern weiterleiten, damit diese Genehmigungspraxis künftig verhindert wird. Der LBV verlangt, dass nun zumindest der verbliebene Teil der ehemaligen Naturoase entmüllt und fachgerecht gepflegt wird. Außerdem muss die versprochene Ersatzfläche im Frühjahr fertiggestellt sein“, stellt Dr. Heinz Sedlmeier, Leiter des Geschäftsstelle München, die LBV-Position klar.
| Ausgabe: | Werbe-Spiegel Neuaubing |
| Woche: | 06 - 2012 |
| Autor: | red |
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