| Ausgabe: | Sendlinger Anzeiger München |
| Woche: | 39 - 2010 |
| Autor: | pk |
Die Datenjäger kommen in schwarzen Autos. Auf dem Dach: Eine hohe Kamera, die alle drei Sekunden Bilder schießt. Sechs Objektive sorgen für ein Rundum-Panorama. Aus drei Metern Höhe fotografieren die Spezialanfertigungen über Mauern und Gartenzäune hinweg. Mitsamt allen Passanten, die zufällig durchs Bild laufen oder ahnungslos auf ihrer Terrasse sitzen. Straße für Straße, Gasse für Gasse, Haus für Haus dokumentieren die Kamerafahrzeuge systematisch – und das in bisher 20 Ländern. Es ist das gigantische Projekt eines Konzerns, der gerne Grenzen überschreitet: Google. Die kalifornischen Internetpioniere verfolgen das Ziel, eines Tages das Wissen der Welt zu verwalten. Oder zumindest so viel davon, wie nur möglich. Die mit Millionenaufwand betriebene Erfassung zehntausender Straßen mit hunderttausenden Häusern ist in der fortschreitenden Vernetzung von immer mehr Lebensbereichen nur ein Element von vielen.
„Street View“ nennt Google seinen dreidimensionalen Stadtplan, der virtuelle Fahrten durch Metropolen ebenso wie durch Dörfer erlaubt. Gegen Ende dieses Jahres sollen auch Deutschlands Straßen online gehen. Allerdings mit ziemlich vielen schwarzen Löchern. Denn die Protestwelle rollt. Immer mehr Deutsche beantragen bei Google, ihr Haus oder ihre Wohnung im Internet unkenntlich zu machen, um so ihre Privatsphäre zu schützen. Mittlerweile handelt es sich zweifellos um eine der größten Widerstandsbewegungen, die Deutschland je erlebt hat: Einige hunderttausend Bürger haben schon Widerspruch eingelegt, und täglich erreichen mehr Anträge die Hamburger Deutschland-Zentrale von Google. Wie viele Bundesbürger es genau sind, die sich gegen „Street View“ wehren, wird noch geheim gehalten. Daten- und Verbraucherschützer vermuten, dass der Konzern nicht mit einer solch breiten Front der Ablehnung gerechnet hat, zumal das Angebot in den USA und den meisten europäischen Nachbarländern bereits seit längerem ohne nennenswerte Kritik läuft. Anders in Deutschland. Hier ist das Unbehagen weit verbreitet, nicht zuletzt, seit namhafte Juristen starke Bedenken angemeldet haben. „Street View“ missachte Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild, argumentieren sie. Google verletze zudem die Privatsphäre, weil die Kameras aus bis zu drei Metern Höhe fotografieren – also über viele Hindernisse hinweg; das sei kein öffentlicher Raum mehr. Zwar werden die Gesichter von Personen und Auto-Nummernschildern unkenntlich gemacht, wer aber auf seinem Grund oder vor seinem Haus für „Street View“ abgelichtet wird, so geben die Rechtsgutachter zu bedenken, sei dennoch identifizierbar, da Google die Adressen immer mitliefere. Passanten, die in unvorteilhaften Situationen fotografiert werden, laufen Gefahr, im Internet der weltweiten Belustigung preisgegeben zu werden. Hier liegt ein weiterer Grund für die Vorbehalte hunderttausender Bürger gegen „Street View“.
Politik und staatlicher Datenschutz haben die Herausforderung mittlerweile angenommen, tun sich aber noch schwer, angemessen zu reagieren und eine gemeinsame Linie zu finden. Hinzu kommt die ernüchternde Erkenntnis, dass der Handlungsspielraum der Exekutive sehr begrenzt ist. So wurde das für „Street View“ relevante Telemediengesetz in einer Zeit verfasst, als es noch gar kein World Wide Web gab. Derzeit sind die Bürger also weitgehend auf sich alleine gestellt. Doch es gibt dennoch zahlreiche Möglichkeiten, seine Privatsphäre zu schützen.
Widerspruch - So können Sie Ihre Privatsphäre schützen
Wer nicht will, dass sein Haus oder seine Wohnung im Internet bei „Street View“ zu sehen ist, muss bis 15. Oktober in der Zentrale von Google Deutschland in Hamburg Widerspruch einlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Der Antrag sollte neben der genauen Anschrift auch die Namen der Bewohner enthalten, die widersprechen. Ratsam ist es ferner, zusätzliche Informationen etwa zur Farbe der Fassade oder zur Form des Daches mitzuliefern. Hält sich Google an die Vereinbarung, werden alle Ansichten des angegebenen Hauses samt Garten oder der jeweiligen Wohnung im Internet unkenntlich gemacht. Widerspruch kann man mit Hilfe eines Online-Formulars, per Brief oder via E-Mail einlegen.
Widerspruch per Online-Formular
Man findet es unter der Adresse: www.google.de/streetview
Hier muss unter anderem die Adresse auf einer Straßenkarte markiert werden. Google sendet anschließend eine Bestätigung, die der Antragsteller erneut online eingeben muss, um seine Identität zu verifizieren.
Widerspruch via E-Mail
Die Adresse lautet streetview-deutschland@google.com.
Von diesem Weg wird jedoch abgeraten, da Google hier nur seinen Hinweis auf das Online-Formular (siehe oben) sendet.
Widerspruch per Post
Adresse:
Google Germany GmbH
Betr. Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Ein Widerspruch per Telefon ist nicht möglich.
Musterwidersprüche zum Herunterladen gibt es unter anderem auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz unter der Adresse www.bmelv.de.
| Ausgabe: | Sendlinger Anzeiger München |
| Woche: | 39 - 2010 |
| Autor: | pk |
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