| Ausgabe: | Werbe-Spiegel Allach |
| Woche: | 03 - 2012 |
| Autor: | SB |
In der Georg-Reismüller-Straße 36 wird es weder ein Arbeiterwohnheim noch einen Jugendtreff geben. Dies geht aus einem Beschluss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vor. Aufgrund des „Gebietcharakters“ und der Vorgabe im Bebauungsplan sei weder die eine noch die andere Nutzung des vorhandenen Gebäudes möglich.
Der Hauseigentümer hatte im vergangenen Jahr einen Antrag zur befristeten Nutzung eines vorhandenen Laborgebäudes für ein Arbeiterwohnheim gestellt (der Werbe-Spiegel berichtete). Dieses Vorhaben wurde jedoch abgelehnt, weil es den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht. Auf der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks wurde der Wunsch geäußert, statt eines Arbeiterwohnheims doch lieber einen Jugendtreff in dem Gebäude unterzubringen. Auch dies ist allerdings vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgelehnt worden. Auch diese Nutzung passt nicht zum Bebauungsplan, denn „auch ein Jugendtreff kann in einem Gewerbegebiet nicht zugelassen werden“, teilt das Referat mit. Auch der Grundstückseigentümer sei mit dieser Art der Nutzung nicht einverstanden.
Im Sozialreferat bestehe nach eigener Aussage im Augenblick weder ein aktueller Bedarf, noch eine gesicherte Kostentragung für die Realisierung eines Jugendtreffs und den Erwerb der entsprechenden Grundstücksflächen. Allerdings überprüfe das Sozialreferat den Bedarf im Hinblick auf die jetzige Situation und die künftige Entwicklung.
Man müsse trotzdem nachfragen, betonte die Vorsitzende des BA 23, Heike Kainz, „was da genau los ist, denn schließlich wohnen dort Leute.“ Und genau das, dürfte „im Prinzip gar nicht sein.“ Der BA 23 wird der Sache auf den Grund gehen. Das hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung einstimmig entschieden.
| Ausgabe: | Werbe-Spiegel Allach |
| Woche: | 03 - 2012 |
| Autor: | SB |
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