| Ausgabe: | Werbe-Spiegel Allach-Untermenzing |
| Woche: | 06 - 2012 |
| Autor: | SB |
Gegen die geplante Biogasanlage der Firma Schernthaner bestehen keine Bedenken. Dies hat das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) bekanntgegeben. Die im Laufe des Genehmigungsverfahrens von Bürgern aus dem Wohngebiet östlich der Anlage erhobenen Einwände könne man durch ein Gutachten und die ergänzende Stellungnahme des TÜV vollständig ausräumen. Die Anwohner befürchteten zum einen die weitere Zunahme des Verkehrs, zum anderen eine erhöhte Geruchsbelästigung.
Bereits im November 2009 hatte das Unternehmen die Optimierung beziehungsweise die Änderung des Betriebes der bestehenden Kompostieranlage in der Goteboldstraße 100 beantragt. Geplant sind die Errichtung und der Betrieb einer Biogasanlage mit Trockenfermentation sowie einer Anlage zur Konfektionierung von Kompost. Der BA 23 hatte dem Ganzen unter den Maßgaben zugestimmt, dass sich die Geruchsbelästigung sowie der Schwerlastverkehr keinesfalls erhöhen dürfen. Diese Befürchtungen hat das RGU nun ausgeräumt und betont, dass erhebliche Belästigungen durch Geruchsimmissionen durch den geänderten Anlagenbetrieb nicht zu erwarten seien.
Von Seiten des TÜV werde im Übrigen eine stationäre Gaswertungseinrichtung, zum Beispiel Fackel oder Reservemotor, gefordert, um ein Austreten von Biogas zuverlässig zu verhindern. Das RGU wird nach eigenen Angaben eine entsprechende Auflage in den Genehmigungsbescheid mit aufnehmen. Auch bestehe keine Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch Keimemissionen, zumindest nicht im „bestimmungsgemäßen Betrieb der Biogasanlage“. Zudem weise man daraufhin, dass in der Biogasanlage keine Einsatzstoffe tierischen Ursprungs verwendet werden, „dies war jedoch in den Einwendungen der Bürger angenommen worden.“
Das Referat für Gesundheit und Umwelt geht weiter davon aus, dass auch die Lärmrichtwerte eingehalten werden. „Beim Fahrverkehr wurde bei der Berechnung der Beurteilungspegel ein äußerst konservativer Ansatz (100 LKW-Fahrten, 50 PKW-Fahrten) gewählt“, heißt es von Seiten des RGU. Im Gutachten werde zudem nochmals angemerkt, „dass im Zusammenhang mit der geplanten Änderung keine Erhöhung des anlagenbezogenen Fahrverkehrs erfolgt.“ Das RGU werde dies nach eigenen Angaben in der Genehmigung durch die erstmalige Festsetzung der LKW-Fahrbewegungen – durchschnittlich 90 pro Tag – sicherstellen.
In der Biogasanlage werden nach RGU-Angaben „ausschließlich die biologisch abbaubaren Stoffe Landschaftspflegegut und Grünschnitt eingesetzt“. Weitere Abfälle, wie zum Beispiel Bioabfall oder Holz, seien nur für den Einsatz in der Kompostieranlage zugelassen.
Wie das RGU weiter mitteilt, seien alle behördlichen Stellungnahmen positiv ausgefallen, alle Genehmigungsvoraussetzungen seien erfüllt. Denn bei diesem Genehmigungsverfahren für eine „Abfallentsorgungsanlage mit innovativen Techniken“ habe man ergänzend eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) eingeholt. Das LfU habe zu den Ausführungen im TÜV-Gutachten in allen wesentlichen Punkten sein Einverständnis erklärt. Und auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung habe nach einer abschließenden Stellungnahme festgestellt, dass das Vorhaben planungsrechtlich zulässig sei. Auch der gültige Flächennutzungsplan steht dem Vorhaben laut RGU nicht entgegen.
Darüber hinaus wird der Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) nach Durchsicht des Gutachtens des TÜV nochmals Gelegenheit erhalten, sich abschließend zu äußern. Das Thema steht daher auch auf der Tagesordnung für die nächste Sitzung des Gremiums am kommenden Dienstag, 14. Februar, um 19 Uhr im Vereinsheim (Eversbuschstr. 161).
| Ausgabe: | Werbe-Spiegel Allach-Untermenzing |
| Woche: | 06 - 2012 |
| Autor: | SB |
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