| Ausgabe: | Sendlinger Anzeiger München |
| Woche: | 21 - 2010 |
| Autor: | kdk |
Die Fußballnation freut sich bereits seit Wochen auf ein neues Sommermärchen 2010 in Südafrika. Allerdings werden rund 60 Prozent der Spiele tagsüber übertragen, das heißt: während sich die meisten Fußballfans hierzulande noch am Arbeitsplatz aufhalten. Nutzen sie zur Verfolgung des Spielgeschehens dann ihren Dienstrechner, riskieren sie unter Umständen die Kündigung, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Der Live-Stream aus dem Web gilt eindeutig als private Nutzung des Büro-PCs und sollte daher nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Arbeitgebers genutzt werden – ansonsten stellt dies einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht dar, der eine Abmahnung oder sogar die Kündigung zur Folge haben kann.“ Signalisiert der Chef Toleranz, dürfen Fans den einen oder anderen Blick riskieren, so lange die Erledigung ihrer eigentlichen Aufgaben nicht darunter leidet. Allerdings sollten sich Arbeitnehmer tunlichst nicht zu sehr auf das Geschehen im Stadion konzentrieren: „Wird die Arbeitsleistung beeinträchtigt, liegt nämlich trotz einer Nutzungserlaubnis ein Kündigungsgrund vor“, erklärt die D.A.S. Gleiches betrifft übrigens den Einsatz eines privaten Endgerätes, etwa eines Radios oder UMTS-Handys. Dessen Nutzung kann der Chef zwar nicht grundsätzlich verbieten – dies gilt aber nur, so lange der Mitarbeiter seine Aufgaben auch „zügig und fehlerfrei“ erfüllt und der Betriebsablauf nicht gestört wird. Fernseher werden dabei oft als besonders störend angesehen. Wer sich ausschließlich auf das kommende Fußballereignis konzentrieren möchte, sollte frühzeitig einen entsprechenden Urlaubsantrag einreichen. Für eine Ablehnung braucht der Arbeitgeber einen guten Grund. Allerdings wird er kaum alle Fußballfans zur selben Zeit entbehren können. In diesem Fall sind dann für beide Seiten faire Kompromisse die beste Lösung.
| Ausgabe: | Sendlinger Anzeiger München |
| Woche: | 21 - 2010 |
| Autor: | kdk |
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