Gleich zu Beginn: Sie als Privatperson betrifft diese neue Regelung nicht. Sie dürfen Reifen, die nicht mit einem „S“ gekennzeichnet sind, auch weiterhin problemlos verwenden und verkaufen. Mit dieser neuen Regelung will die Europäische Union die Geräuschemissionen von Pneus reduzieren und verbietet aus diesem Grund den Reifenhändlern ab 1. Oktober 2009 schrittweise den Verkauf von Pneus ohne S-Kennzeichnung auf der Seitenwand. Dieses Kürzel steht für „Sound“ und zeigt an, dass der Pneu die Geräuschgrenzwerte einhält, die von der Europäischen Union vorgegeben werden. Für PKW mit einer Reifenquerschnittsbreite bis 185 mm gilt das Verkaufsverbot ab 1. Oktober 2009, für PKW-Pneus bis 215 mm ab 1. Oktober 2010 und für Reifen mit einer Laufflächenbreite größer als 215 Millimeter ab 1. Oktober 2011. Bei den genannten Fristen handelt es sich lediglich um die für den Verkauf von Reifen und nicht um das Herstellungsdatum der Pneus. Weil die S-Kennzeichnung aber mit einem erheblichen Aufwand für die Reifenproduzenten verbunden ist und somit nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, gibt es laut Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmeregelung: Für Reifen ohne Soundkennzeichnung muss durch Tests nachgewiesen worden sein, dass sie die Geräuschanforderungen erfüllen. Jedem verkauften Pneu ohne Soundkennzeichnung muss aus diesem Grund künftig ein Zertifikat der Typengenehmigungsbehörde beiliegen, das bestätigt, dass trotz fehlender S-Markierung die entsprechenden Geräuschanforderungen erfüllt werden.
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