| Ausgabe: | Sendlinger Anzeiger München |
| Woche: | 11 - 2010 |
| Autor: | kdk |
Arbeitsplatzerhalt ist keine Altersdiskriminierung: Ein Mittel des Personalabbaus ist oft der Abschluss von Aufhebungsverträgen, verbunden mit einer Abfindung. Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung muss der Arbeitgeber aber nicht allen Mitarbeitern ein entsprechendes Angebot machen. Denn nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist es keine Altersdiskriminierung, wenn er die Arbeitsverhältnisse von älteren Arbeitnehmern unangetastet lässt. Bundesarbeitsgericht, Az. 6 AZR 911/08
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| Woche: | 11 - 2010 |
| Autor: | kdk |
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