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16.08.2010 - 13:58 Uhr
 

Antrag gegen Abbildung von Gebäuden bei Google Street View

Googles neuer Internetdienst trifft auf Widerstand, auch bei den Grünen

Münchner Wochenanzeiger : Wehren sich gegen die Abbildung bestimmter öffentlicher Gebäude im Internet: Die Partei Bündnis 90/Die Grünen (Foto: Bündnis 90/Die Grünen)
 
Wehren sich gegen die Abbildung bestimmter öffentlicher Gebäude im Internet: Die Partei Bündnis 90/Die Grünen (Foto: Bündnis 90/Die Grünen)
Münchner Wochenanzeiger : Möchte das Internet noch attraktiver machen - mit 360°-Ansichten 20 deutscher Städte (Foto: Google)
 
Möchte das Internet noch attraktiver machen - mit 360°-Ansichten 20 deutscher Städte (Foto: Google)

Die Fraktion B 90/Die Grünen hat einen Antrag an die Stadtverwaltung gerichtet, eine „Rosa Liste“ öffentlicher Gebäude bzw. öffentlicher Einrichtungen in privaten Gebäuden zu erstellen, deren Abbildung in Google Street View aus Sicherheitsgründen oder sozialpolitischen Überlegungen widersprochen werden sollte. Die Liste sollte nach Ansicht der Grünen auch in Frage kommende Gebäude der städtischen Beteiligungsgesellschaften enthalten.

Das Sozialreferat wurde daher von der Partei gebeten, bei den Sozialverbänden bzw. Trägern sozialer Einrichtungen nachzufragen, inwieweit sie für die von ihnen genutzten Gebäude von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen. Ebenso soll die Haltung der Sicherheitsbehörden zur Abbildung ihrer Gebäude eruiert werden.

Als Begründung äußert die Initiative „Rosa Liste“, dass Einrichtungen wie Frauenhäuser, Wohnungslosenunterkünfte oder Einrichtungen der Drogenhilfe häufig Anfeindungen ausgesetzt sind und besonderer Sicherheitsvorkehrungen bedürfen. Die Stadt solle daher der Abbildung dieser Gebäude in Google Street View widersprechen.

Google will im November den Straßenfotodienst "Street View" ins Internet stellen. Dabei sollen mit Informationen versehene Rundumstraßenansichten für die 20 größten Städte Deutschlands im Netz abrufbar sein. Gesichter und Nummernschilder wird Google unkenntlich machen.

Mieter und Eigentümer, die Bedenken gegen die Abbildung ihrer Häuser haben, können zudem per Brief oder E-Mail sowie mit einem auf der Unternehmensseite bereitgestellten Online-Formular beantragen, ihr Haus unkenntlich zu machen. Auch nach Veröffentlichung des Fotodienstes soll ein Antrag auf Unkenntlichmachung des eigenen Hauses möglich sein.

Weitere Infos und Musterbriefe für den Widerspruch stellen das Ministerium für Verbraucherschutz und der Deutsche Mieterbund zur Verfügung. RF

 
Artikelinfo
Ausgabe: Sendlinger Anzeiger
München
Woche: 35 - 2010
Autor: hli
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