Klare Befugnisse
Runder Tisch zur Gestaltung des Bahnhofvorplatzes
"Wir brauchen klare Bestimmungen für übersichtliche Zuständigkeiten und ein einheitliches Vorgehen auf dem gesamten Gelände", erklärte Müller. "Vor allem müssen wir uns einig sein, was dieser Platz künftig insgesamt darstellen soll, damit sich Leute unterschiedlicher Interessen dort aufhalten können."
Aus diesem Grund initiierte der BA einen Runden Tisch in seiner Geschäftsstelle. Vertreter der Polizei, des Baureferates, der Deutschen Bahn, der Hofgärten und der mfi waren der Einladung gefolgt. Holger Schmidt von der Pasinger Polizeiinspektion beschrieb die Lage so: "Die Situation ist derzeit völlig unbefriedigend, weil die Flächen sämtlich nichtöffentlich sind." Dienstliche Anweisungen seien deshalb kaum durchzusetzen.
Satzung muss her
Er plädiere für eine "Hausordnung" im Sinne des Bayrischen Straßen- und Wegesetzes, ganz so wie es auch in der Innenstadt üblich sei. "Wir hätten damit ein Stufenkonzept in der Hand, nach dem wir Störende ansprechen, zum Verlassen des Platzes auffordern oder auch Bußgelder verhängen könnten."
Bei den anwesenden Lokalpolitikern und Eigentümern rannte er damit offene Türen ein. "Wir kriegen damit die unterschiedlichen Eigentumsrechte in den Griff. Nur so kann einheitliches Handeln möglich sein", bekräftigte Maria Osterhuber-Völkl (CSU). Dem stimmte Bahnhofsmanager Klaus Schneider zu: "Wir sind die Hausherren bis zur Straße und können Hausverbot verhängen. Rufen dagegen Leute die Polizei auf den Platz, müsste sich die Polizei erst mit uns kurzschließen. Das schafft Verunsicherungen."
Rechtlich schwieriges Terrain
"Wir würden eine solche Satzung unbedingt befürworten", befand auch mfi-Projektleiter Lars Jähnichen. Er bot sich an, Juristen zur Prüfung zu beauftragen. "Das können wir gemeinsam mit den Hofgärten und der Bahn tun." Anwesende Vertreter des Baureferats dagegen sahen eher Bedenken: "Die Frage der Dienstbarkeit bleibt schwierig. Man kann Situationen der Innenstadt nicht mit dem Bahnhofsvorplatz vergleichen."
Insgesamt sei es ein rechtlich schwieriges Gebiet, wenn es um Freiheitsrechte Einzelner gehe, so ein anwesender Jurist des Baureferats. "Die Regelungen aus der Innenstadt können wir nicht beliebig ausdehnen. Öffentliche Plätze sind nicht so ohne weiteres reglementierbar." Auch sehe er Schwierigkeiten, die Interessen der Stadt mit den Interessen der anliegenden Eigentümer, nämlich Bahn, mfi und Hofgärten, zu vereinen.
Bleibt abzuwarten, welche Kompromisse die Juristen der verschiedenen Seiten herausfinden. Doch sollten die Regelungen nicht auf den Bahnhofsplatz beschränkt bleiben. Müller dazu: "Auch im Radltunnel muss endlich geklärt sein, wer für Ordnung und Sicherheit zuständig ist."


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