"Hier ist kein Kompromiss möglich"
Bürgerversammlung stellt sich hinter den Tannengarten
Kann die alte Schießstätte neben dem "Spektakel" in der Pfeuferstraße abgerissen werden, damit an Stelle des über 100 Jahre alten Anbaus sechs bis acht Wohnungen und eine Tiefgarage entstehen können? "Im Prinzip ja" urteilt die städtische Lokalbaukommission (LBK), die vergangenen Woche einen entsprechenden Vorbescheid - das ist keine Baugenehmigung - erließ. "Nein" halten Bezirksausschuss (BA) Sendling, die "Initiative zur Erhaltung des historischen Ensembles Tannengarten" und die Bürgerversammlung Sendling dagegen.
Vorbescheid liegt vor
"Der Bezirksausschuss wünscht sich den Erhalt des Ensembles. Der Tannengarten ist einer der letzten innerstädtischen Biergärten, wo jeder seine Brotzeit selbst mitbringen kann", erklärte BA-Vorsitzender Markus Lutz der Bürgerversammlung. Wenige Stunden vor deren Beginn hatte die LBK den Vorbescheid erteilt. "Der Bauherr darf bauen", fasste Lutz dessen Inhalt zusammen, "wir hoffen aber auf eine gute Lösung mit der Stadt und den Eigentümern."
Bürger wollen keine Änderung
Die Bürgerinitiative fordert, das historische Ensemble - Anbau und Biergarten - in der jetzigen Form zu erhalten. Der Zugang zum Biergarten müsse uneingeschränkt erhalten bleiben: Wer das ändere, verkaufe ein Stück der Sendling.
Auch auf den Bau einer Tiefgarage solle verzichtet werden, da sie zwei Bäume gefährde: eine Rosskastanie und eine - auf der Roten Liste stehende - Flatterulme.
Das Ensemble sei seit Generationen heimatbildend, so die Initiative. Sie schlug vor, das Sendlinger Dorfkernensemble um den Biergarten und die Wirtschaft zu erweitern, so dass auch diese unter Schutz stehen. Der zur Diskussion stehende Neubau mindere mit sechs bis acht Wohnungen ohnehin nicht die Wohnungsnot, argumentiert sie, er treibe höchstens die Mieten für alle in die Höhe.
"Fehlerhafter" Vorbescheid?
Die Bürgerversammlung empfahl, die Vorstellungen der Initiative umzusetzen. Zudem solle das städt. Planungsreferat den Vorbescheid der LBK aussetzen und überprüfen. Diese Forderung hatte Gabi Duschl-Eckertsperger erhoben, die die Auflagen des Vorbescheids als "fehlerhaft" kritisierte. Die LBK habe zum Beispiel die wertvolle Ulme nicht als schützenswerte Art erkannt, sagte sie. Der Bebauungsplan, auf dessen Grundlage die LBK entschied, sei inzwischen 31 Jahre alt. In dieser Zeit seien die Bäume gewachsen und längst zu groß, als dass sie bei einem Bau ungeschoren davon kämen.
"Hier ist kein Kompromiss möglich", so Gabi Duschl-Eckertsperger, "es braucht eine klare Entscheidung." Baumschutz müsse ohne Einschränkung vor Baurecht gehen.
"Alles wurde sorgfältig geprüft"
Das Planungsreferat wies in der Bürgerversammlung die Vorwürfe zurück, einen fehlerhaften Vorbescheid erlassen zu haben: "Die LBK hat auf Grundlage des bestehenden Rechts alles sorgfältig geprüft", so eine Sprecherin. Sie stellte den Rahmen des geltenden Bebauuungsplans klar: "Die Biergartenfläche wird nicht bebaut - und sie kann auch gar nicht bebaut werden." Die Behörde hoffe, dass bei einem Bau der Tiefgarage die Rosskastanie erhalten werde - die von den Bürgern ins Feld geführte Flatterulme sei aber gar nicht in den Plänen verzeichnet, die dem Vorbescheid zugrundeliegen.
Sie unterstrich zudem, dass ein Vorbescheid keine Baugenehmigung sei: Ein Vorbescheid diene der Klärung von Fragen, sei aber keine Erlaubnis zum Bauen.
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