Begrünung oder Beton?
Laim drängt Stadt zu „grünen“ Maßnahmen
Die Diskussionen um die Ludwig-Richter-Höfe bilden im Stadtteil Laim nur die Spitze des Eisbergs. Durch das unermüdliche Kämpfen der Anwohner für den Erhalt des grünen Innenhofes, sind die Wohnblöcke, die sich an der Agnes-Bernauer-, Lautensack-, Schedel- und Ludwig-Richter-Straße gruppieren, bekannt geworden. Die Ludwig-Richter-Höfe gehören damit zu den prominenten Beispielen im Stadtteil, wenn es darum geht, dass Stadtteilbewohner für Grünflächen eintreten und sich gegen die Zubetonierung ihrer Umgebung stark machen. Doch auch andernorts in Laim muss um Bäume und Büsche gekämpft werden. Lang ist die Liste der Baumfällungsanträge, die monatlich im Laimer Bezirksausschuss (BA 25) eintrifft. Häufig werden darin keine Ersatzpflanzungen angeboten, so dass mehr und mehr Baumgrün einem Betongrau weichen muss. Auf Initiative der CSU-Fraktion im Laimer BA setzt sich nun auch das politische Stadtbezirksgremium erneut für „grüne“ Maßnahmen in Laim ein. Mehr „Grün statt Grau“ fordern die Politiker in ihrem Antrag an die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München und drängen auf „Maßnahmen gegen den zunehmenden Kahlschlag in Laim“.
Fortbestand des Innenhofs unklar
Ob die umstrittene Tiefgaragenzufahrt an den Ludwig-Richter-Höfen nun realisiert wird, steht noch nicht fest. Denn sowohl der Bauherr, die Patrizia Immobilien AG, als auch die Lokalbaukommission (LBK) halten sich bedeckt. So kann auch BA-Vorsitzender Josef Mögele (SPD) den immer wieder auf Information drängenden Bürgern, die zur Bürgersprechstunde erscheinen, keine befriedigende Antwort liefern. „Ich weiß nicht wie weit die Verhandlungen zwischen Patrizia AG und Stadt sind und in welche Richtung sie gehen“, rekapituliert Mögele nun fast monatlich. Inwieweit die Ausweisung der Ludwig-Richter-Höfe als Denkmal noch Auswirkungen auf die bereits erteilte Baugenehmigung hat, bleibt gleichfalls unklar. Auf Anfragen des Laimer BA zum derzeitigen Stand der Dinge antwortet die LBK nur knapp: „Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Bauherr eine Baugenehmigung erhalten hat, welche auch den Neubau einer Tiefgarage beinhaltet. Es obliegt hier dem Bauherren zu entscheiden, ob er von der Baugenehmigung Gebraucht macht oder nicht.“ Dass die Patrizia AG mit der Stadt über eine etwaige Reduzierung der Stellplätze verhandelt, birgt für die Anwohner nur wenig Hoffnung auf Rettung des Innenhofes in seinem jetzigen Zustand. Denn Baumfällungen im großen Stil gehören längst zur gängigen Praxis bei Bauanträgen.
Drastischer Anstieg von Baumfällungen
221 Anträge für Baumfällungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben in Laim verzeichnet der BA 25 für das vergangene Jahr. Hinzu kommen weitere 168 Baumfällungsanträge ohne Bauvorhaben. Damit habe sich die Zahl der Fällungsanträge im Vergleich zu 2011 um knapp 250 erhöht. „Die Zahl der Anträge auf Fällung von Gehölzen, die unter die Bestimmungen der Baumschutzverordnung fallen, ist in den vergangenen drei Jahren drastisch gestiegen“, erklärt die CSU-Fraktion in ihrem Antrag und stützt sich damit auf die im BA eingegangenen Baumfällungsanträge.
Einstimmig drängt der Laimer BA die Untere Naturschutzbehörde dazu, dass künftig Ersatzpflanzungen konsequent eingefordert werden und auch die Umsetzung kontrolliert werde. Auch will der BA eine Aufstellung der konkreten Zahlen, wie viele der gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen in den Jahren 2011 bis 2013 tatsächlich erfolgt sind. „Höchsten Standard bei der Wahl der Ersatzpflanzungen“ müsse man zudem bereits in der Baugenehmigung festlegen und in die Tat umsetzen. “Angesichts des zunehmenden „Kahlschlags“ in Laim wird mehr als deutlich, wie wichtig eine grundsätzliche Richtungsänderung im Baurecht und im Vollzug der Baumschutzverordnung ist und wie berechtigt die laufenden und auf breiter Front in der Öffentlichkeit geführten Grundsatzdiskussionen über den Sinn und Unsinn der derzeit geltenden Bestimmungen sind“, so der Wortlaut des Antragsschreibens.
Eine Umschreibung der geltenden Baumschutzverordnung hat der Widerstand in Laim jedoch nicht zur Folge. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem die Untere Naturschutzbehörde unterstellt ist, teil mit: „Nach aktueller Rechtsprechung zieht eine Baumbestandsminderung nicht unter allen Umständen die Verpflichtung zu einer Ersatzpflanzung nach sich. (…) Ist demnach das fragliche Grundstück ungeachtet der Beseitigung eines Baumes noch ausreichend mit Bäumen und Büschen bewachsen und/ oder besteht nicht genügend Platz, kann eine Ersatzpflanzung nicht zwingend festgelegt werden.“ Die Laimer aber werden sich wohl weiterhin für ihren Stadtteil mit Gartenstadtcharakter einsetzen und darum kämpfen, dass aus dem 25. Stadtbezirk keine Betonwüste wird.
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