„Illegaler Bau“
Anwohner befürchten weiteres Wohnheim im Stadtviertel
Noch steht es im Rohbau, doch die Gerüchteküche um das Gebäude in der Eversbuschstraße 186 brodelt. In der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks sprach ein Anwohner gar von einem „illegalen Bau“, es werde dort keine Doppelhaushälfte sondern ein Arbeiterwohnheim erstellt. Der Mann forderte die Stadt München auf, das Ganze zu prüfen. Sein Antrag wurde ohne Gegenstimme angenommen.
Nun hat das Sozialreferat mit einer Beschlussvorlage auf den Bürgerversammlungsantrag reagiert. Doch detaillierte Informationen, was genau gebaut wird, bleibt man schuldig. Im Juli 2014 sei für das Anwesen eine Genehmigung für die Zweckentfremdung von Wohnraum in Form des Abbruchs eines Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche von 139 Quadratmeter gestellt worden, teil das Sozialreferat mit. Mit Bescheid von Anfang Januar dieses Jahres habe man die Zweckentfremdung genehmigen müssen, „weil das öffentliche Interesse an der Erhaltung des bestehenden Wohnraums durch ein beachtliches und verlässliches Ersatzwohnraumangebot entfällt.“ Auf dem Grundstück werde entsprechender Wohnraum mit einer Größe von 305 Quadratmeter neu geschaffen, heißt es von Seiten des Sozialreferats weiter.
Genehmigung der Baupläne wird geprüft
Zwischenzeitlich sei eine Tekturplanung bei der Lokalbaukommission (LBK) eingegangen, die die Errichtung eines Doppelhauses mit fünf Wohneinheiten vorsieht. Nach Auskunft der LBK wird die Genehmigungsfähigkeit der Baupläne derzeit geprüft. Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit sei die Grundlage für die zweckentfremdungsrechtliche Prüfung, weshalb diese erst danach erfolgen könne. „Sollte die Tektur jedoch baurechtlich genehmigungsfähig sein, ist der Zweckentfremdungsantrag zu genehmigen“, erklärt das Sozialreferat. Sowohl die eingereichten Pläne als auch die zuletzt eingereichten Tekturpläne bezeichnen dieses Bauvorhaben nach Angaben des Sozialreferats mit „Wohnraum“ und nicht etwa als „Arbeiterwohnheim“. „Sollte jedoch nach Erstellung des neuen Gebäudes ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsrecht festgestellt werden, wird das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen“, betont Sozialreferentin Brigitte Meier.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH