„Verkehrsgefahr in Allach“
Online-Petition zur Verkehrssituation hat schon über 300 Unterzeichner
335 Unterschriften wurden im Rahmen der Online-Petition „Verkehrsgefahr in München-Allach“ bisher gesammelt. Auf der jüngsten Sitzung des Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) hat Andreas Christoph, einer der Initiatoren der Petition, die Unterschriftenliste an CSU-Stadträtin Heike Kainz übergeben. „Wir nehmen das Ganze gerne entgegen und werden es weiterreichen“, versicherte die Vorsitzende des Gremiums.
Mit ihrer Petition fordern Ansgar Pütz und Andreas Christoph die Stadt München auf, das Thema Fußgänger-, Radfahrer- und Schulwegsicherheit im 23. Stadtbezirks insbesondere im Bereich der Grundschule an der Eversbuschstraße „bevorzugt und mit deutlich höherer Priorität als in den vergangenen Jahren zu behandeln“ (der Werbe-Spiegel berichtete). Dies betreffe insbesondere die Kreuzung Ludwigsfelder- / Eversbusch- sowie die Pasteurstraße ab Kreuzung zur Eversbuschstraße. Die Ergebnisse sollen den Bürgern in transparenter Weise kommuniziert werden. „Viele Bürger in München-Allach haben den Eindruck, dass ein ungestörter Kraftfahrzeugverkehr für die Stadt einen deutlich höheren Stellenwert besitzt als die Sicherheit des nicht motorisierten Verkehrs. Vernachlässigt werden hier insbesondere Schulkinder und Fußgänger mit eingeschränkter Mobilität“, erklären die beiden Männer.
Problematik bekannt
Gerade im Hinblick auf die Kreuzung Eversbusch- / Ludwigsfelder Straße „erscheint eine Einigung dringend“, betonte auch Heike Kainz. Kritisch ist die Situation an dieser Stelle, da Lkw, die aus der Eversbuschstraße in die Ludwigsfelder Straße abbiegen, dabei den Gehweg befahren. Hier stehen allerdings oft die Schulkinder und warten, dass sie die Straße überqueren können. Auch die Landeshauptstadt München kennt die Problematik. Nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) habe die Stadt daher schon 1987 einen Bebauungsplan aufgestellt, der eine Verbreiterung des Kreuzungsbereiches und damit auch des Gehweges vorsieht. Hierfür müsste jedoch der private Grundstückseigentümer enteignet werden, der sich dagegen seit Jahren vor Gericht wehrt. Aktuell ist der Fall wieder vor Gericht, eine Entscheidung aber noch nicht gefallen.
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