| Ausgabe: | Werbe-Spiegel |
| Woche: | 20 - 2010 |
| Autor: | MR |
Im März hat sich die Pflegekommission einstimmig für die Einführung eines Mindestlohns für Pflegehilfskräfte ausgesprochen. Ab 1. Juli 2010 soll eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern gelten. Zum 1. Januar 2012 sowie zum 1. Juli 2013 erhöht sich dieser Mindestlohn um jeweils 25 Cent und sorgt für Planungssicherheit bis 2015. Jetzt aber sperrt sich Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle gegen die dreistufige Umsetzung des Mindestlohns. Er beruft sich dabei auf den Koalitionsvertrag, nach dem alle Mindestlöhne Ende 2011 auf den Prüfstand kommen sollen.
„Der Bundesregierung darf jetzt auf den letzten Metern nicht die Luft ausgehen“, äußerte sich dazu Thomas Greiner, Vorsitzender des Arbeitgeberverbands Pflege. „Ein Scheitern des Mindestlohns so kurz vor dem Ziel wäre fatal für das Image der Pflege. Wir erwarten deshalb, dass die Bundesregierung die Empfehlung der Pflegekommission respektiert und vollumfänglich umsetzt.“ Das bedeute mit den vereinbarten Erhöhungen des Mindestlohns zum 1. Januar 2012 und 1. Juli 2013 sowie mit einer Laufzeit bis Ende 2014. Die Position der Arbeitgeber ist klar: „Der im März beschlossene Mindestlohn stärkt den Pflegeberuf und ist gut für unser Land. Ungelernte Pflegehilfskräfte bekommen einen fairen Lohn, Arbeitsplätze werden erhalten, und die Pflege in Deutschland bleibt bezahlbar.“
So sieht das auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen: „Wir wollen gute qualifizierte Pflege, dafür brauchen wir Fachpersonal. Diese Arbeit muss angemessen entlohnt sein, der Bedarf wird steigen.“ Sie wolle den Einigungsprozess innerhalb der Bundesregierung nun „zügig in Gang setzen“. Laut Deutschem Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) schützt der Mindestlohn auch vor Marktverzerrungen durch die volle Freizügigkeit innerhalb der EU ab 2011: Der Mindestlohn gilt dann auch für Leistungsanbieter aus den osteuropäischen Nachbarländern.Der Pflegemindestlohn soll nach dem Willen der Kommission für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile gelten, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Er soll gültig sein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen, nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. In der Pflegebranche arbeiten rund 810.000 Menschen, davon etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität).Im März hat sich die Pflegekommission einstimmig für die Einführung eines Mindestlohns für Pflegehilfskräfte ausgesprochen. Ab 1. Juli 2010 soll eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern gelten. Zum 1. Januar 2012 sowie zum 1. Juli 2013 erhöht sich dieser Mindestlohn um jeweils 25 Cent und sorgt für Planungssicherheit bis 2015. Jetzt aber sperrt sich Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle gegen die dreistufige Umsetzung des Mindestlohns. Er beruft sich dabei auf den Koalitionsvertrag, nach dem alle Mindestlöhne Ende 2011 auf den Prüfstand kommen sollen.„Der Bundesregierung darf jetzt auf den letzten Metern nicht die Luft ausgehen“, äußerte sich dazu Thomas Greiner, Vorsitzender des Arbeitgeberverbands Pflege. „Ein Scheitern des Mindestlohns so kurz vor dem Ziel wäre fatal für das Image der Pflege. Wir erwarten deshalb, dass die Bundesregierung die Empfehlung der Pflegekommission respektiert und vollumfänglich umsetzt.“ Das bedeute mit den vereinbarten Erhöhungen des Mindestlohns zum 1. Januar 2012 und 1. Juli 2013 sowie mit einer Laufzeit bis Ende 2014. Die Position der Arbeitgeber ist klar: „Der im März beschlossene Mindestlohn stärkt den Pflegeberuf und ist gut für unser Land. Ungelernte Pflegehilfskräfte bekommen einen fairen Lohn, Arbeitsplätze werden erhalten, und die Pflege in Deutschland bleibt bezahlbar.“„Bedarf wird steigen“So sieht das auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen: „Wir wollen gute qualifizierte Pflege, dafür brauchen wir Fachpersonal. Diese Arbeit muss angemessen entlohnt sein, der Bedarf wird steigen.“ Sie wolle den Einigungsprozess innerhalb der Bundesregierung nun „zügig in Gang setzen“. Laut Deutschem Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) schützt der Mindestlohn auch vor Marktverzerrungen durch die volle Freizügigkeit innerhalb der EU ab 2011: Der Mindestlohn gilt dann auch für Leistungsanbieter aus den osteuropäischen Nachbarländern. Der Pflegemindestlohn soll nach dem Willen der Kommission für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile gelten, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Er soll gültig sein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen, nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. In der Pflegebranche arbeiten rund 810.000 Menschen, davon etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität).
| Ausgabe: | Werbe-Spiegel |
| Woche: | 20 - 2010 |
| Autor: | MR |
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